Hessische Linke will Verfassungsschutz im Fall Lübcke widerlegen

Hessische Linke will Verfassungsschutz im Fall Lübcke widerlegen

Wiesbaden (epd). Die Fraktion der Linken im hessischen Landtag will in dem geplanten Untersuchungsausschuss zum Mord an Walter Lübcke Versäumnissen der Sicherheitsbehörden nachspüren. "Wir werden die Aussage des Verfassungsschutzes widerlegen, Stephan E. und Markus H. seien abgekühlte Neonazis gewesen", sagte der innenpolitische Sprecher der Linken, Hermann Schaus, am Montag in Wiesbaden. Der von den Oppositionsfraktionen SPD, Linke und FDP beantragte Untersuchungsausschuss soll Ende Juni eingesetzt werden.

Schaus warf die Frage auf, warum nach dem Beginn der Hetzkampagne gegen den damaligen Kasseler Regierungspräsidenten im Oktober 2015 die Sicherheitsbehörden nicht den Urhebern genauer nachgingen. Die beiden ab Dienstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main angeklagten Stephan E. und Markus H. waren bei der Bürgerversammlung am 14. Oktober 2015 in Lohfelden neben anderen Rechtsextremisten dabei, als Lübcke für die Eröffnung einer Flüchtlingsunterkunft warb. H. habe den Videoschnipsel aus einem provozierten Wortwechsel mit Lübcke auf Youtube hochgeladen, der zu massenhaften Beschimpfungen und Bedrohungen Lübckes führte. Der Regierungspräsident wurde infolgedessen zeitweilig unter Polizeischutz gestellt.

Noch im Frühjahr 2015 sei im damaligen NSU-Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags ein Dokument erörtert worden, in dem E. und H. unter anderen Neonazis in Nordhessen genannt worden seien, sagte Schaus. Ihre Namen seien dem Verfassungsschutz bekannt gewesen. Merkwürdig sei, dass die Akte von E. im Verfassungsschutz praktisch zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Juni 2015 gelöscht worden sei, die Akte von H. im Januar 2016 noch nach der Lohfelder Bürgerversammlung. E. und H. seien keine Einzeltäter, sondern hätten sich seit vielen Jahren in rechtsextremistischen Kreisen bewegt.