Missbrauch in katholischer Kirche: Betroffene fordern Akteneinsicht

Missbrauch in katholischer Kirche: Betroffene fordern Akteneinsicht

Köln (epd). Der Betroffenenbeirat des Erzbistums Köln kritisiert das Verfahren zur Aufarbeitung von Missbrauch in der katholischen Kirche. Zwar sei es gut, dass die Deutsche Bischofskonferenz und der unabhängige Beauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, nun eine Vereinbarung dazu getroffen hätten, erklärte der Beirat zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt am Montag in einer Mitteilung des Erzbistums. Doch seien die Forderungen der Betroffenen in zahlreichen Aspekten nicht erfüllt.

Zwar werde beispielsweise das Recht auf Akteneinsicht in der Ende April getroffenen Vereinbarung erwähnt, aber nicht ausdrücklich Betroffenen zugesprochen. Der Kölner Beirat fordert ein verbrieftes Recht auf Akteneinsicht für Betroffene, ähnlich wie bei der Behörde des Bundesbeauftragten für die Staatsicherheitsdienstes in der ehemaligen DDR.

Die katholische Kirche bekomme durch die Vereinbarung ein "amtlich abgesegnetes" und "gewaltiges" Mitspracherecht eingeräumt, kritisierte der Beirat. "Dies umso mehr, als die (Erz-)Bistümer alle Mitglieder der zuständigen Kommission berufen". Zudem werde es keine zentrale Aufarbeitungskommission geben, sondern 27 verschiedene. "Jede Diözese kann ihr eigenes Aufarbeitungssetting gestalten." Und es gebe keine Garantie, dass bei diesem Prozess alle Bistümer mitmachten. Zuvor hatte bereits die Betroffeneninitiative Eckiger Tisch kritisiert, dass es statt einer nationalen "Wahrheits- und Gerechtigkeitskommission" nun 27 Kommissionen geben werde.

Auch wenn die Vereinbarung den Eindruck erwecke, für die Aufarbeitungsbereitschaft der katholischen Kirche insgesamt zu sprechen, seien die Orden mit ihren Internaten, Heimen und Schulen nicht einbezogen, lautet eine weitere Kritik. Auch habe der Zeitplan Entsetzen ausgelöst. "Zehn Jahre nach dem Missbrauch sollen weitere fünf Jahre vergehen, bis Ergebnisse vorliegen", erklärt der Beirat und verweist auf das fortgeschrittene Alter vieler Betroffener und Zeugen. Es fehlten verbindliche Vorgaben, etwa zum Start der Kommissionstätigkeit und zum Tagungsrhythmus. Spätestens nach zwei Jahren müssten erste Ergebnisse vorliegen.