Gericht in NRW kippt häusliche Quarantäne für Auslandsrückkehrer

Gericht in NRW kippt häusliche Quarantäne für Auslandsrückkehrer

Münster (epd). Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat eine generelle Quarantäne-Regelung Nordrhein-Westfalens für Rückkehrer aus den meisten Ländern außerhalb der EU außer Kraft gesetzt. Die Regelungen einer generellen häuslichen Quarantäne für Menschen, die mehr als 72 Stunden im außereuropäischen Ausland waren, seien voraussichtlich rechtswidrig, erklärte das Gericht am Freitag in einem Eilbeschluss (AZ.: 13 B 776/20.NE).

Da es auch außerhalb Europas eine Reihe von Staaten gebe, in denen das Infektionsrisiko derzeit nur noch gering sei, sei die Anordnung einer "häuslichen Quarantäne" für alle aus Drittstaaten einreisenden Menschen keine notwendige Schutzmaßnahme mehr.

Das Gericht bezweifelte, dass eine Anordnung einer häuslichen Quarantäne für Menschen, von denen keine Gefahr ausgehe, auf die infektionsschutzrechtliche Klausel gestützt werden könnte. Die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes setzten mindestens einen Ansteckungsverdacht bei den betroffenen Menschen voraus, erklärte das Gericht. Sobald es entsprechende Erkenntnisse gebe, könnten Risikogebiete ausgewiesen werden, bei denen die Verhängung einer Quarantäne gerechtfertigt sei. Das Gericht setzte mit dem unanfechtbaren Beschluss wesentliche Teile der nordrhein-westfälischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus vorläufig außer Vollzug.

In dem konkreten Fall entschied das Gericht über den Eilantrag einer aus Köln stammenden Familie, die mit ihren minderjährigen Kindern ihren Familienurlaub in Thailand verbringt. Nachdem die Familie nach Gerichtsangaben die Heimreise wegen der Corona-Pandemie zunächst nicht angetreten hatte, beabsichtigt sie nun die Rückkehr nach Deutschland.

Nach der Coronaeinreiseverordnung dürfen Menschen, die aus Ländern außerhalb Europas nach Nordrhein-Westfalen zurückkommen, die eigenen Häuslichkeiten für zwei Wochen nicht verlassen. Außerdem müssen sie sich beim zuständigen Gesundheitsamt melden. Ausgenommen von der Regelung sind außer EU-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz sowie Großbritannien und Nordirland.