Bundeskabinett berät über schärfere Auflagen für Fleischindustrie

Bundeskabinett berät über schärfere Auflagen für Fleischindustrie

Berlin (epd). Das Bundeskabinett berät über Verbesserungen der Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie. Dazu sollen möglicherweise auch Werkverträge und das Subunternehmertum eingeschränkt werden. Das geht aus Eckpunkten für ein Arbeitsschutzprogramm für die Sitzung des Kabinetts an diesem Mittwoch hervor, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegen. Nach dem Vorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sollen vom Beginn des kommenden Jahres an das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch nur noch von Beschäftigten des eigenen Betriebs zulässig sein. "Damit wären Werkvertragsgestaltungen und Arbeitnehmerüberlassungen nicht mehr möglich", heißt es in dem Papier.

Die Einschränkungen sollen ausschließlich für Betriebe gelten, deren Kerngeschäft Schlachten und Fleischverarbeitung ist. Das Fleischerhandwerk soll nicht unter die Neuregelung fallen. Verstöße sollen geahndet werden. Heil hatte sich wiederholt für Arbeitsschutz-Verbesserungen ausgesprochen, die den Umgang mit Werkverträgen und der Arbeitnehmerüberlassung einbeziehen. Am vergangenen Montag war darüber in der Koalition aber keine Einigung zustande gekommen, weil die Union Heil zufolge noch Gesprächsbedarf hatte.

Die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie sind durch massive Corona-Ausbrüche in Firmen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen in der Kritik. Die vielfach aus Rumänien und Polen stammenden Arbeiter sind in der Regel bei Subunternehmen beschäftigt und in überfüllten und überteuerten Unterkünften untergebracht.

In dem Eckpunktepapier sind außerdem erhöhte und regelmäßige Kontrollen der Arbeitsschutzbestimmungen insbesondere beim Infektionsschutz vorgesehen sowie Auflagen für die Unterkünfte, die ebenfalls kontrolliert werden sollen. Dafür soll geprüft werden, ob die Unternehmen verpflichtet werden können, Mindeststandards einzuhalten, unabhängig davon, ob die Arbeiter in eigenen oder anderweitig vermittelten Unterkünften wohnen. Weiter sind eine Pflicht zur digitalen Arbeitszeiterfassung und höhere Bußgelder bei Verstößen vorgesehen.