Missbrauchsbeauftragter und Bischöfe veröffentlichen Erklärung

Missbrauchsbeauftragter und Bischöfe veröffentlichen Erklärung

Bonn (epd). Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hat am Dienstag einheitliche Regeln zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlicht. Nach monatelangen Beratungen haben sich die 27 Bischöfe mit dem Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, darauf geeinigt. Die zentralen Kriterien der Aufarbeitung seien Unabhängigkeit, Transparenz und die Beteiligung von Betroffenen, heißt es in der am Dienstag in Bonn veröffentlichten gemeinsamen Erklärung.

Rörig sagte laut Mitteilung: "Ich bin sehr froh und erleichtert, dass es gestern zu dieser historischen Entscheidung gekommen ist." Transparenz, Einheitlichkeit und Betroffenensensibilität würden jetzt verbindlich. Er forderte die Bischöfe auf, zügig dafür zu sorgen, dass die Aufarbeitungskommissionen ihre Arbeit aufnehmen können. Der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann (Trier) erklärte, er erwarte sich von der gemeinsamen Erklärung einen weiteren Schub für die Aufdeckung und Bekämpfung sexualisierter Gewalt im Raum der Kirche.

Zu den Maßnahmen zählen die Einrichtung von Aufarbeitungskommissionen in den einzelnen Bistümern, die aus sieben Mitgliedern bestehen sollen. Unter den sieben Mitgliedern sollen zwei Betroffene vertreten sein. Zudem soll es nach Möglichkeit auch Betroffenenbeiräte geben, die die Arbeit der Kommissionen begleiten. Ein Beirat könne aber auch mehrere Kommissionen begleiten, heißt es in dem Papier. Die Beteiligung von Opfern des Missbrauchs war in den Beratungen eine wichtige Forderung des Missbrauchsbeauftragten gewesen.

Ebenfalls ein wesentlicher Punkt in den Beratungen war der Zugang zu kirchlichen Archiven für die Aufarbeitung. In dem Dokument ist nun festgehalten, dass sich die Bistümer zu einer Kooperation mit den Aufarbeitungskommissionen verpflichten und deren Mitgliedern auch Akteneinsicht gewährt wird, wenn dies für ihre Arbeit nötig ist. Gewahrt werden müsse aber das kirchliche Datenschutzgesetz. Die Kommissionen sollen jährlich über ihre Arbeit an den zuständigen Ortsbischof und an den Missbrauchsbeauftragten berichten.

Die Bischofskonferenz hatte im September 2018 nach der Veröffentlichung ihrer Missbrauchsstudie beschlossen, für die Aufarbeitung auch enger mit dem Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung zusammenzuarbeiten. Seit Mai 2019 wurde über die gemeinsame Erklärung beraten. Der Ständige Rat der Bischofskonferenz, in dem die 27 Ortsbischöfe vertreten sind, hatte der Erklärung in seiner Sitzung am Montag zugestimmt, heißt es in der Mitteilung.