Loveparade-Strafverfahren beendet Corona-Pause

Loveparade-Strafverfahren beendet Corona-Pause

Duisburg (epd). Das Duisburger Landgericht beendet die coronabedingte Pause im Loveparade-Strafverfahren. Die Pandemie stehe der Fortsetzung des Verfahrens vorerst nicht mehr zwingend im Wege, gab das Landgericht Duisburg am Mittwoch bekannt. Die 6. Große Strafkammer habe beschlossen, dass der Prozess mit besonderen Hygienemaßnahmen fortgesetzt werden kann. Der nächste Verhandlungstermin im Kongresszentrum der Messe Düsseldorf ist der 4. Mai. An diesem Termin dürfte auch die Entscheidung über eine Einstellung des gesamten Verfahrens fallen.

Das Gericht begründete seine Entscheidung mit einer verringerten Ansteckungsgefahr. Diese ergebe sich aus einer Verbesserung der allgemeinen Gefährdungslage durch das Virus Sars-CoV-2 und aus der zwischenzeitlich erfolgte Schutzmaßnahmen im Sitzungssaal und im gesamten Gebäude. Das Gericht appellierte an Besucher, die Hygieneauflagen einzuhalten und angeordnete Schutzmaßnahmen zu befolgen.

Noch ist unklar, ob das Verfahren über den 4. Mai hinaus fortgesetzt wird. In der vergangenen Woche hatten Opfer-Anwälte für eine Fortsetzung des Verfahrens plädiert. Erst nach Anhörung des gerichtlich bestellten Gutachters Jürgen Gerlach könnten in einem Rechtsgespräch der Fortgang des Loveparade-Verfahrens und gegebenenfalls dessen Einstellung erörtert werden, hatten sie erklärt. Die Nebenkläger und ihre Vertreter erhofften sich von dem Gutachten "Struktur und Durchblick im Dickicht des sich mehrfach überlagernden, multikausalen Geschehens", das am 24. Juli 2010 zu der Katastrophe mit 21 Toten und mehr als 650 Verletzten im Gedränge geführt habe.

Die Staatsanwaltschaft Duisburg hatte zuvor dem Vorschlag des Landgerichts Duisburg zugestimmt, das Verfahren einzustellen. Nach Ansicht der Anklagebehörde sind die Ursachen für das Unglück geklärt. Zudem verjährt der Vorwurf der fahrlässigen Tötung am 27. Juli, ein Abschluss des Prozesses bis dahin sei unwahrscheinlich.

In dem Prozess, der im Dezember 2017 begann, mussten sich zunächst zehn Angeklagte unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Im Februar 2019 wurde bereits der Strafprozess gegen sieben Angeklagte ohne Auflagen eingestellt. Gegen drei weitere Mitarbeiter der Veranstalterfirma Lopavent wurde das Verfahren fortgesetzt, weil sie eine Einstellung des Prozesses abgelehnt hatten.