Schriftliches Urteil im NSU-Prozess liegt vor

Schriftliches Urteil im NSU-Prozess liegt vor

München (epd). Das Oberlandesgericht (OLG) München hat im Strafverfahren gegen die Rechtsterroristin Beate Zschäpe das schriftliche Urteil fertiggestellt. Das 3.025 Seiten umfassende Urteil des 6. Strafsenates sei am Dienstag zu den Akten genommen worden und werde nun in Kürze an die Anwälte der Angeklagten und die Bundesanwaltschaft verschickt, teilte das OLG mit. Die Revisionsführer hätten ab der Zustellung einen Monat Zeit, ihre bereits eingelegte Revision zu begründen. Das Urteil im NSU-Prozess war bereits im Juli 2018 verkündet worden - seither wurde auf die schriftliche Ausfertigung des Urteils gewartet.

Die Hauptangeklagte Zschäpe war damals nach fünf Jahren Verhandlung zu lebenslanger Haft wegen Mordes in zehn Fällen verurteilt worden. Dabei wurde auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Mitangeklagten Ralf Wohlleben, Holger G., André E. und Carsten S. wurden ebenfalls verurteilt. Wohlleben erhielt wegen Beihilfe zum Mord zehn Jahren Haft. Holger G. und André E. wurden wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu drei Jahren beziehungsweise zwei Jahren und sechs Monate Haft verurteilt, Carsten S. zu drei Jahren Jugendstrafe wegen Beihilfe zum Mord.

Revision gegen das Urteil eingelegt hatten die Verteidigungsteams von Zschäpe, Wohlleben, Holger G. und André E. Zunächst habe Carsten S. das Urteil ebenfalls angefochten, Anfang 2019 hatte er seine Revision aber wieder zurückgenommen.

Die rechtsextrem motivierte Mordserie des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) war 2011 aufgedeckt worden. Den Taten von Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe fielen zwischen 2000 und 2007 nach Behördenerkenntnissen in acht Städten neun Menschen mit Migrationshintergrund und eine Polizistin zum Opfer. Zschäpe stand als einzige Überlebende des Trios vor Gericht, ebenso wie vier Helfer der Gruppe. Böhnhardt und Mundlos hatten sich 2011 auf der Flucht vor der Polizei das Leben genommen.