Moscheeverband kritisiert Verbote von Gottesdiensten

Moscheeverband kritisiert Verbote von Gottesdiensten

Köln (epd). Die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) dringt auf eine Lockerung der Corona-Beschränkungen für Gotteshäuser. "Es ist nicht nachvollziehbar, wenn Moscheen, Kirchen oder Synagogen geschlossen bleiben müssen, das Shoppen in der Stadt aber erlaubt sein soll", erklärte IGMG-Generalsekretär Bekir Altas am Donnerstag in Köln. Der verfassungsrechtlich geschützten Religionsfreiheit dürfe nicht weniger Wert beigemessen werden als ökonomischen Überlegungen.

Die teilweise selbst auferlegten Beschränkungen der Religionsgemeinschaften in den vergangenen Wochen zum Schutz der Bevölkerung hätten deutlich gemacht, wie ernst die Gefahr genommen und wie verantwortungsbewusst damit umgegangen werde, betonte Altas. "Deshalb ist es angebracht, Moscheen, Kirchen, Synagogen und anderen Gotteshäusern so weit Vertrauen entgegenzubringen, als dass auch ihnen auch unter gewissen Auflagen die schrittweise Öffnung erlaubt wird." Denkbar sei etwa, die Personenanzahl zu begrenzen und ein Anmeldeverfahren einzuführen.

"Ich bin zuversichtlich, dass wir eine gemeinsame und verantwortungsbewusste Lösung finden werden, die sowohl dem Ernst der Lage als auch der verfassungsrechtlich gewährten Religionsfreiheit gerecht wird", betonte der Generalsekretär mit Blick auf ein für Freitag geplantes Treffen von Vertretern der Religionsgemeinschaften mit der Bundesregierung in Berlin.

In Nordrhein-Westfalen sind bereits für Donnerstag Gespräche mit Religionsvertretern über Möglichkeiten für Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen geplant. Diese sind in NRW nicht verboten, sondern freiwillig ausgesetzt.

Bund und Länder wollen die Einschränkungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie größtenteils bis zum 3. Mai verlängern. Einzelhandelsgeschäfte dürfen aber bereits ab der kommenden Woche öffnen, wenn sie bis zu 800 Quadratmeter Ladenfläche haben und ein Hygienekonzept vorweisen können. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen sollen zunächst aber weiter nicht stattfinden.