Gericht weist Beschwerde von Anwohnern gegen Pflegeheim zurück

Gericht weist Beschwerde von Anwohnern gegen Pflegeheim zurück

Münster, Essen (epd). Das Oberverwaltungsgericht Münster hat eine Beschwerde von Anwohnern gegen ein Essener Pflegeheim zurückgewiesen. Laute von kranken oder behinderten Bewohnern seien kein Verstoß gegen das baurechtliche Rücksichtnahmegebot, erklärte das Gericht in einer am Mittwoch veröffentlichten Eilentscheidung. Das gelte auch dann, wenn die Lebensäußerungen der Heimbewohner auf einem benachbarten Grundstück deutlich wahrgenommen werden könnten. (Az: 10 B 312/20)

Die Anwohner hatten sich gegen eine Baugenehmigung der Stadt Essen für einen Anbau des Pflegeheims gewandt. Damit würde eine bereits jetzt schon enorme "Geräuschkulisse" näher an ihr Grundstück heranrücken, argumentierten die Anwohner nach Angaben des Gerichts. Auch die von den Anwohnern vorgebrachten Einsätze von Rettungswagen oder Helikoptern, die nach verirrten Bewohnern suchten, müssen als sozialadäquate Auswirkungen von Maßnahmen zur Rettung von Menschen hingenommen werden, wie das Oberverwaltungsgericht erklärte. Der Beschluss ist unanfechtbar.