Sachsen verlängert Ausgangsbeschränkungen

Sachsen verlängert Ausgangsbeschränkungen

Dresden (epd). In Sachsen sind die Ausgangsbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie bis zum 20. April verlängert worden. Das Landeskabinett stimmte dazu am Dienstag einer entsprechenden Rechtsverordnung zu, wie Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) in Dresden mitteilte. Soziale Kontakte seien weiterhin "auf ein absolutes Mindestmaß" zu reduzieren, betonte sie.

Wegen einer "höheren juristischen Qualität" sei die bisher geltende Allgemeinverfügung in eine Rechtsverordnung überführt worden, sagte Innenminister Roland Wöller (CDU). Damit solle auch Klagen vorgebeugt werden. Die am 22. März erlassenen Beschränkungen sollten zunächst bis 5. April gelten. Laut Wöller wollen alle Bundesländer ihre Regelungen bis zum 20. April verlängern.

Die neue Verordnung tritt für Sachsen am Mittwoch in Kraft. Unter anderem bleibe das Besuchsverbot in Pflegeheimen bestehen, sagte Köpping. Lockerungen gebe es dagegen für Geburten- und Kinderstationen sowie Palliativstationen und Hospize. Dort seien Besuche in Absprache erlaubt. Bei Beerdigungen seien bis zu 15 Personen zugelassen.