NRW bereitet weitreichendes Epidemie-Gesetz vor

NRW bereitet weitreichendes Epidemie-Gesetz vor

Düsseldorf (epd). Nordrhein-Westfalen bereitet ein Epidemie-Gesetz vor. Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) seit Montag vorliegt, sieht eine Reihe weitreichender Schritte vor, die bis Jahresende Gültigkeit haben sollen. Die zuständigen Behörden sollen etwa "medizinisches, pflegerisches oder sanitäres Material einschließlich der dazu gehörigen Rohstoffe sowie Geräte für die medizinische und pflegerische Versorgung" beschlagnahmen können, wenn es "zur Aufrechterhaltung der notwendigen Gesundheitsversorgung der Bevölkerung" dringend notwendig ist. Zudem soll eine Meldepflicht für solche Güter angeordnet werden können.

Die Grünen kritisieren Teile des Entwurfs als "verfassungsrechtlich in hohem Maße bedenklich". Auch die SPD äußerte Bedenken. Das Gesetz soll am Mittwoch im Landtag besprochen werden und zum 31. Dezember 2020 wieder außer Kraft treten. Dem Entwurf zufolge sollen Behörden von "Personen, die zur Ausübung der Heilkunde befugt sind oder über eine Ausbildung in der Pflege, im Rettungsdienst oder in einem anderen Gesundheitsberuf verfügen, die Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen" verlangen können, soweit das zur Bewältigung der epidemischen Lage notwendig ist.

Die Fraktionen von Grünen und SPD in NRW kritisierten tiefe Eingriffe in die Grundrechte. "Wir sind in einer Gesundheitskrise und nicht in einer Demokratiekrise", sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Kutschaty. Es gebe "schlicht keine Notwendigkeit für eine Notstandsgesetzgebung in dieser Form". Die Grünen kritisierten, auch in Krisenzeiten müssten solche Eingriffe verhältnismäßig sein. Um die notwendige sorgfältige Prüfung vorzunehmen wolle die Fraktion dem vorgeschlagenen verkürzten Verfahren mit Beratung und Beschluss an nur einem Plenartag nicht zustimmen.