Nach fünf Monaten geht der Prozess "Revolution Chemnitz" zu Ende

Nach fünf Monaten geht der Prozess "Revolution Chemnitz" zu Ende
Verteidiger kritisieren Anklage auf der Grundlage von Chatprotokollen
Trotz Corona-Krise ist der Prozess gegen die mutmaßliche Terrorgruppe "Revolution Chemnitz" am Dienstag fortgesetzt worden. Noch am selben Tag wurde das Urteil erwartet. Verteidiger sehen die geforderten Strafmaße als zu hoch an.

Dresden (epd). Im Prozess gegen die mutmaßlich rechtsextreme Terrorgruppe "Revolution Chemnitz" haben die Verteidiger für deutlich mildere Strafen plädiert als die Bundesanwaltschaft. Vor dem Oberlandesgericht Dresden betonten sie am Dienstag, dass sich die Anklage wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung und der Mitgliedschaft darin zumindest für einige der Angeklagten nicht bestätigt habe. Die Verhandlung fand trotz Corona-Krise öffentlich statt.

Die Bundesanwaltschaft hatte für die acht Männer zwischen 22 und 32 Jahren Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren sowie fünf Jahren und sechs Monaten gefordert. Auch vor einer Woche hatten die ersten Verteidiger für mildere Strafen plädiert. Ein Urteil wurde noch am Dienstagnachmittag erwartet. Der Prozess hatte am 30. September 2019 begonnen.

Fünf der Angeklagten sollen schweren Landfriedensbruch begangen haben. Zudem steht der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung im Raum - ohne diese einer konkreten Person zuordnen zu können.

Am Dienstag plädierten die Verteidiger von drei der insgesamt acht Angeklagten. Einer der Anwälte betonte, allein für Chatbeiträge könne es keine Bestrafung geben. Im Fall von Hardy Christopher W. forderten die Verteidiger sogar einen Freispruch.

Kritisch bewertet wurde in den Plädoyers eine mögliche Verurteilung wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung allein auf Basis von Protokollen einer Chatgruppe. Damit würde Neuland betreten, sagte einer der Verteidiger von W. Die Chats bezeichnete er als "surrealen Quatsch". Eine Stammtischposse sei wahrscheinlich konkreter als ein Text des Rädelsführers Christian K.

Als Auslöser für die Chatgruppe gilt das Tötungsdelikt an einem Chemnitzer Ende August 2018 am Rande des Stadtfestes. Als Reaktion darauf hatte es in Chemnitz mehrere ausländerfeindliche Demonstrationen gegeben.

In seinem "letzten Wort" bat der mutmaßliche Rädelsführer K. den Senat, "sollte es zur Verurteilung kommen, bei den Mitangeklagten Gnade walten zu lassen und die Strafe zur Bewährung auszusetzen". Maximilian V. sprach in seinem Schlusswort von der schweren Situation hinter Gittern in den vergangenen anderthalb Jahren. Vor allem die Trennung von seiner Familie und seinen Freunden falle ihm schwer. Er bat das Gericht um Nachsicht und darum, den Haftbefehl aufzuheben. Als Dritter meldete sich Tom W. zu Wort. Er habe nie beabsichtigt, Leute zu töten oder zu verletzen, sagte er. Auch habe er den Einführungstext zum Gruppenchat nie bestätigt und die Gruppe wieder verlassen. Die anderen fünf Angeklagten formulierten keine abschließenden Worte.

Laut Anklage plante die Gruppe am 3. Oktober 2018 einen Umsturz sowie Angriffe auf Andersdenkende. Für eine Verurteilung reichten propagandistische Überlegungen nicht aus, sagte indes der Verteidiger von W. Es müssten realistische Handlungen herangezogen werden.

Ob der sogenannte Probelauf in Chemnitz als Vorbereitung eines Systemwechsels zu bewerten sei, bezweifele er. In den Chats habe "man sich in die Tasche gelogen", sagte der Verteidiger. Da habe es an Realisierbarkeit gefehlt. Auch das Thema Waffenbeschaffung sei im Chat geblieben. Es habe keine Planung der Gruppe gegeben, sondern nur einen Wunsch danach.