Einblenden von Liedern in Gottesdienst-Livestreams erlaubt

Einblenden von Liedern in Gottesdienst-Livestreams erlaubt

Kassel (epd). Die VG Musikedition hat den Kirchen das Einblenden von Liedern und Liedtexten in Gottesdienst-Streamings ab sofort gestattet. Alle Lizenzverträge mit der evangelischen und katholischen Kirche sowie vielen Freikirchen seien unbürokratisch und ohne Zusatzkosten entsprechend ergänzt worden, teilte die VG Musikedition am Donnerstag in Kassel mit, nachdem wegen der Coronakrise sämtliche Gottesdienste für die nächsten Wochen abgesagt wurden und nun vielfach als Livestreams zu sehen sein sollen.

Die Regelung umfasst demnach Einblendungen zeitgleich und zeitversetzt bis zu maximal 72 Stunden nach der Übertragung von Gottesdiensten. Sie gilt zunächst befristet bis zum 15. September. Die VG Musikedition nimmt zahlreiche grafische Vervielfältigungsrechte, Abdruckrechte, gesetzliche Vergütungsansprüche sowie die Rechte an Wissenschaftlichen Ausgaben und Erstausgaben für Musikverlage, Komponisten, Textdichter und musikwissenschaftliche Herausgeber wahr.