Fall Högel: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren wegen Meineid ein

Fall Högel: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren wegen Meineid ein

Oldenburg (epd). Die Oldenburger Staatsanwaltschaft hat drei von insgesamt zehn Verfahren wegen Falschaussagen im Mordprozess gegen den Ex-Krankenpfleger Niels Högel eingestellt. Alle Beschuldigten seien damals als Zeugen aufgetreten, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Högel war im Juni 2019 wegen 85-fachen Mordes an Patienten zu lebenslanger Haft verurteilt worden. (Az: 5Ks 1/18)

Gegen zwei Beschuldigte aus dem Klinikum Oldenburg sei der Vorwurf der Falschaussage unter Eid mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt worden, hieß es. Sie hätten sich im Prozess auf Erinnerungslücken berufen. Die Ermittlungen könnten dies nicht widerlegen.

In einem weiteren Fall wurde einer Zeugin aus dem Krankenhaus Delmenhorst vorgeworfen, sie habe ohne Eid falsch aussagt. Dieses Verfahren sei wegen geringer Schuld eingestellt worden, hieß es. Die Frau habe sich während der Vernehmung vor Gericht in einer "besonderen psychischen Ausnahmesituation" befunden. Gegen die sieben weiteren Beschuldigten dauerten die Ermittlungen jedoch an.

Im Zusammenhang mit dem Mordprozess stehen außerdem noch Anklagen gegen fünf frühere Vorgesetzte Högels aus. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger wollen erreichen, dass sie sich wegen Totschlags durch Unterlassen vor Gericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Vorgesetzen im Klinikum Oldenburg vor, Högel trotz eines Verdachts nicht gestoppt zu haben, weil sie um den Ruf ihrer Abteilung und ihres Klinikums besorgt waren.