"Revolution Chemnitz": Verteidigung fordert mildere Strafen

"Revolution Chemnitz": Verteidigung fordert mildere Strafen
Im Prozess gegen die Gruppe "Revolution Chemnitz" haben am Dienstag die Verteidiger von fünf der acht Angeklagten plädiert. Ein Urteil könnte schon in einer Woche fallen.

Dresden (epd). Im Prozess gegen die mutmaßlich rechtsextreme Terrorgruppe "Revolution Chemnitz" haben die Verteidiger von fünf der acht Angeklagten für geringere Haftstrafen als die Bundesanwaltschaft plädiert. Die Tatvorwürfe seien zum Teil unhaltbar, erklärten die Anwälte am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Dresden. Die Bundesanwaltschaft hatte vergangene Woche Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren sowie fünf Jahren und sechs Monaten gefordert.

Die Verteidiger benannten in ihren Plädoyers nur zum Teil Strafmaße, diese sollten aber vorwiegend unter drei Jahren bleiben. Bei dem mutmaßlichen Rädelsführer Christian K. legte sich die Verteidigung nicht auf eine Höhe fest, forderte nur eine "angemessene Rechtsfolge". Zugleich kritisierten die Anwälte den Prozess als politisches Verfahren. Einer der Verteidiger sagte, für eine Gesinnung oder Überzeugung dürfe keiner verurteilt werden, sondern allein für nachgewiesene Straftaten.

Angeklagt sind vor dem Oberlandesgericht acht Männer zwischen 22 und 32 Jahren. Ihnen wird die Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Für die übrigen drei der acht Angeklagten werden die Plädoyers der Verteidigung am 24. März erwartet. Zugleich könnte laut dem Vorsitzenden Richter Hans Schlüter-Staats noch am selben Tag das Urteil gesprochen werden.

Wegen der Corona-Krise bat der Richter darum, dass sich die Verteidiger möglichst kurzfassen und nur das Notwendigste vortragen. Falls das Urteil nicht am 24. März gesprochen werden kann, soll es am 27. März fallen.

Der Prozess hatte am 30. September 2019 begonnen. Laut Anklage plante die Gruppe einen Umsturz der demokratischen Ordnung in Deutschland. Dafür habe es am 14. September 2018 auf der Chemnitzer Schlossteichinsel einen "Probelauf" gegeben, bei dem sich einige Mitglieder mit Quarzsandhandschuhen und Bierflaschen bewaffnet hätten. Die Anklage basiert auf Chatprotokollen. Sie geht von der geplanten Beschaffung weiterer Waffen aus.

Fünf der Angeklagten wird schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen, in einem Fall gefährliche Körperverletzung. Die höchste Freiheitsstrafe hatte die Bundesanwaltschaft für den mutmaßlichen Rädelsführer Christian K. gefordert. Die Strafandrohung von fünfeinhalb Jahren sei für seinen Mandanten "überzogen", sagte einer der beiden Verteidiger von Christian K.. So sei nicht klar, ob die im Chat genannte Waffenbeschaffung tatsächlich ernst gemeint war.

Für den Angeklagten Tom W. forderte sein Verteidiger einen Freispruch vom Vorwurf der Gründung einer terroristischen Vereinigung. W. habe nur drei Chats abgesetzt, seine Mitgliedschaft in der Gruppe nicht bestätigt und auch keine Kenntnisse von einem Revolutionsplan für den 3. Oktober 2018 gehabt, hieß es. Die Bereitschaft zur Waffenbeschaffung habe er nur vorgetäuscht. Tom W. war 2008 als Rädelsführer der rechtsextremistischen Vereinigung "Sturm 34" verurteilt worden.

Der jüngste Angeklagte, Martin H., soll nach dem Willen der Verteidigung nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Er war zum Zeitpunkt der Taten 20 Jahre alt. Einer der Verteidiger bezweifelte zudem, dass es sich bei der Gruppe um eine terroristische Vereinigung handelte. Es habe keine Verfestigung und kein Programm gegeben.