Bundesverwaltungsgericht schränkt Tätigkeit stark ein

Bundesverwaltungsgericht schränkt Tätigkeit stark ein

Leipzig (epd). Das Bundesverwaltungsgericht schränkt seine Tätigkeit von Mittwoch an bis voraussichtlich zum 19. April massiv ein. Bei mehreren Beschäftigen hätten sich Infektionen mit dem Coronavirus bestätigt, teilte Deutschlands oberstes Verwaltungsgericht mit Sitz in Leipzig am Dienstag zur Begründung mit.

Zunächst bis in die Woche nach Ostern werde es daher keine mündlichen Verhandlungen mehr geben, hieß es. Ausgenommen seien "unaufschiebbare Angelegenheiten". Bereits anberaumte Termine zur mündlichen Verhandlung wurden aufgehoben. Das Gerichtsgebäude wird für die Öffentlichkeit geschlossen.

Es werde ein Notbetrieb eingerichtet, erklärte das Gericht weiter. Anträge, Klagen und Schriftsätze könnten weiterhin auf dem gewohnten Weg eingereicht werden: "Eine Bearbeitung ist sichergestellt." Presseanfragen werden in dem genannten Zeitraum den Angaben nach nur per E-Mail beantwortet. Es sei mit Verzögerungen zu rechnen.

Wegen der Krisensituation zog das Bundesverwaltungsgericht die Veröffentlichung seines Jahresberichts 2019 um einen Tag auf Dienstag vor. Die traditionelle Jahrespressekonferenz des Gerichts war bereits in der vergangenen Woche abgesagt worden.

Laut Jahresbericht verzeichnete das Gericht im vergangenen Jahr mit 1.251 fast 100 Eingänge weniger als noch ein Jahr zuvor (minus 6,9 Prozent). Die Zahl der erledigten Verfahren ging im gleichen Zeitraum um rund 140 auf 1.300 zurück. Zum Jahresende 2019 waren am Gericht den Angaben zufolge 636 Verfahren anhängig.