DGB-Chef fordert Sonderregelung für Geringverdiener bei Kurzarbeit

DGB-Chef fordert Sonderregelung für Geringverdiener bei Kurzarbeit

Berlin (epd). Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert bei Kurzarbeit wegen der Corona-Krise Sonderregelungen für Geringverdiener. "Wenn nur 60 oder 67 Prozent des Lohnausfalls bei Kurzarbeit ersetzt werden, bedeutet das für viele Beschäftigte erhebliche Einkommensverluste", sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann dem "RedaktionsNetzwerk Deutschland" (Dienstag). "Da müssen Auffanglösungen her."

Die Arbeitgeber bekämen 100 Prozent der Sozialabgaben bei Kurzarbeit erlassen, erklärte Hoffmann. Mit einem Teil davon könne das Kurzarbeitergeld auf 80 bis 90 Prozent aufgestockt werden. Hierfür seien tarifvertragliche Regelungen erforderlich.

Die Corona-Krise sei so schwer wie keine andere seit Bestehen der Bundesrepublik, betonte der DGB-Vorsitzende. Oberstes Ziel müsse es sein, "die Ausbreitung der Pandemie bei uns in Deutschland über einen möglichst langen Zeitraum zu strecken". Das Gesundheitssystem und die Versorgung müssten aufrecht erhalten werden.