Ermittlungen gegen Behördenmitarbeiter im Fall Lügde eingestellt

Ermittlungen gegen Behördenmitarbeiter im Fall Lügde eingestellt
Staatsanwaltschaft sieht keinen Vorsatz
Die Staatsanwaltschaft zieht einen Schlussstrich unter die Ermittlungen zum massenweisen Kindesmissbrauch in Lügde. Nach der Verurteilung der Haupttäter wurden alle weiteren Verfahren gegen Behörden und Polizei eingestellt.

Detmold (epd). Im Fall des hundertfachen Missbrauchs von Kindern auf einem Campingplatz in Lügde sind die weiteren Ermittlungen gegen insgesamt acht Behördenmitarbeiter und zwei Polizisten eingestellt worden. Im Fall der beiden Polizisten ließ sich nicht nachweisen, dass sie vorsätzlich Hinweise nicht weitergegeben hatten, wie die Staatsanwaltschaft Detmold am Mittwoch mitteilte. Bei den Behördenmitarbeitern gab es laut Staatsanwaltschaft kein vorsätzliches Versäumnis der Fürsorgepflicht. Die beiden Haupttäter waren im vergangenen Jahr rechtskräftig zu Freiheitsstrafen mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

Einem inzwischen pensionierten Beamten der Kreispolizeibehörde Lippe war laut Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, einen bereits im Jahr 2016 eingegangenen Hinweis nicht an das zuständige Kriminalkommissariat weitergeleitet zu haben. Anhand von Akten der Jugendämter konnte festgestellt werden, dass der Beamte einen Vermerk über die Gespräche gemacht hatte. Warum der Vorgang zwar zeitnah an die beteiligten Jugendämter, aber im Kriminalkommissariat dazu kein Vorgang angelegt worden sei, lasse sich wegen des Zeitablaufs und eines damaligen Computerausfalls nicht mehr aufklären, hieß es.

Auch bei einer Polizeibeamtin sah die Staatsanwaltschaft keinen Vorsatz einer Strafvereitelung oder einer Beihilfe zum Missbrauch. Ihr wurde vorgeworfen, nach einem Hinweis einer Mitarbeiterin eines Jobcenters im November 2016 nicht ermittelt zu haben. Die beschuldigte Beamtin habe jedoch aufgrund des Hinweises Telefonate mit Mitarbeiterinnen der Jugendämter in Hameln und Lippe geführt. Sie sei danach überzeugt gewesen, dass es keinen Missbrauch gegeben habe, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Das Verschwinden von 155 CDs und DVDs, die in den Räumen der Lipper Kreispolizeibehörde als Beweismittel gesichtet werden sollten, bleibt vorerst ungeklärt. Nach den Angaben eines mit der Sichtung beauftragten Kommissaranwärters habe es sich überwiegend um ältere Computerprogramme, Musik-CDs und Spielfilme gehandelt, erklärte die Staatsanwaltschaft. Dateien mit pornografischem Inhalt seien nicht darunter gewesen. Ein Anfangsverdacht gegen einen Polizeibeamten habe sich in diesem Fall nicht ergeben.

Die Mitarbeiterinnen der Jugendämter waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht von einem sexuellen Kindesmissbrauch ausgegangen, weil das Kind bei der Betreuung keine Verhaltensauffälligkeiten gezeigt habe. Die Mitarbeiterin des Jugendamtes Lippe hatte demnach ihr berichtete Hinweise auf Missstände an das Jugendamt Hameln-Pyrmont weitergeleitet.

Zudem machte sie nach Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung durch die Unterbringung des Kindes auf dem Campingplatz einen Hausbesuch. Die Wohnsituation habe sie zwar als grenzwertig, nicht aber als derart schlimm eingeschätzt, dass Kind dort herausgeholt werden müssten. Über eine weitere Meldung der Jobcentermitarbeiterin habe sie das Jugendamt unverzüglich informiert.

Im Fall des Kindesmissbrauchs auf einem Campingplatz in Lügde waren beide Haupttäter im September des vergangenen Jahres zu Freiheitsstrafen von 13 und zwölf Jahren mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden (AZ: 23 KLs 14/19). Laut Gericht hatten sich ein Mann, der auf einem Campingplatz im lippischen Lügde nahe der Landesgrenze zu Niedersachsen lebte, und der Mitangeklagte in rund 400 Fällen des Kindesmissbrauchs schuldig gemacht. Unter den Opfern war auch das Pflegekind des Hauptangeklagten.

Ein Mitangeklagter aus Stade wurde wegen Anstiftung zum schweren Missbrauch zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. In der vergangenen Woche wurde bekannt, dass ein weiterer Mann aus dem Kreis Northeim im Verdacht des sexuellen Missbrauchs an Kindern steht, der Kontakt zu einem der Haupttäter hatte.