Urteil im Missbrauchs-Prozess gegen Pfadfinder-Betreuer erwartet

Urteil im Missbrauchs-Prozess gegen Pfadfinder-Betreuer erwartet

Freiburg, Staufen (epd). Sieben Tage lang hat das Landgericht Freiburg im Fall eines ehemaligen Pfadfinder-Betreuers wegen schwerem sexuellem Missbrauch verhandelt. Dem 42-Jährigen, der seit Februar 2019 in Untersuchungshaft ist, werden 330 Fälle sexueller Übergriffe gegen vier Jungen vorgeworfen. Sie waren im Tatzeitraum von 2010 bis 2018 zwischen acht und 14 Jahre alt. An diesem Mittwoch will das Gericht das Urteil verkünden.

Den Angaben zufolge soll der Angeklagte zwei Jungen über seine Tätigkeit bei der evangelischen Pfadfindergruppe "Lazarus von Schwendi" im Schwarzwaldort Staufen (Breisgau-Hochschwarzwald) kennengelernt haben, zwei weitere Jungen in einer Theatergruppe und auf einem Campingplatz. Die Übergriffe auf die Jungen sollen sich überwiegend in der Wohnung des Angeklagten ereignet haben. Ursprünglich beschuldigte ihn die Staatsanwaltschaft des Missbrauchs der vier Jungen in fast 700 Fällen. Die Jugendkammer des Landgerichts ließ 330 Taten zur Verhandlung zu.

Der Angeklagte habe eine starke Nähebeziehung zu den Jungen aufgebaut und deren Vertrauen ausgenutzt, um sie zu missbrauchen, hatte Staatsanwältin Nikola Novak zu Beginn der Verhandlung erklärt. Christian L. habe die Kinder manipuliert und ihnen gesagt, dass solche intimen Kontakte zu Erwachsenen normal sind. Die Kinder hätten von einem "Schweigegelübde" gesprochen und sich lange Zeit niemandem anvertraut.

Christian L. leitete bei den Pfadfindern in Staufen von 1999 bis 2011 mit einer dreijährigen Unterbrechung die Gruppe "Wölflinge" mit Grundschulkindern von der ersten bis zur vierten Klasse. In der Zeit der Unterbrechung von 2004 bis 2007 lief gegen den Verdächtigen ein Strafverfahren wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Damals war der gelernte Krankenpfleger freigesprochen worden. Anschließend sei er von den Pfadfinderleitern gebeten worden, ob er nicht wieder einsteigen wolle, erklärte der Angeklagte vor Gericht. Auflagen habe er keine bekommen.