Uber will trotz Urteil in München weiter aktiv bleiben

Uber will trotz Urteil in München weiter aktiv bleiben
Landgerichtskammer in München verbietet laut Mitteilung Uber-Apps
Am Vermittlungsdienstleister Uber scheiden sich die Geister: Während viele Nutzer die App und die Dienstleistung praktisch finden, ziehen die oft teureren Taxi-Anbieter gegen den Konzern juristisch zu Felde. Wie aktuell in München.
10.02.2020
epd
Von Daniel Staffen-Quandt (epd)

München (epd). Das US-Unternehmen Uber wird trotz eines Urteils des Landgerichts München vom Montag seine Dienste in der Landeshauptstadt aufrecht erhalten. Ein Uber-Sprecher sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), die Richter hätten über die Version der App vom 2. Dezember 2019 geurteilt, die inzwischen veraltet sei. Seit dem 23. Dezember gebe es eine neue Version, die über einen völlig neuen Vermittlungsprozess verfüge. Dem alten Vermittlungsprozess hatte die 4. Handelskammer des Landgerichts attestiert, gegen geltende Gesetze zu verstoßen.

Laut einer Mitteilung des Landgerichts wurden die drei Anwendungen "Uber Black", "Uber X" und "Uber Van" wegen Verstoßes gegen das Personenbeförderungsgesetz in München verboten (Az: 4HK O 14935/16). Schon 2018 hatte der Bundesgerichtshof die App "Uber Black" in der damaligen Version untersagt (Az: I ZR 3/16), wie es in der Mitteilung hieß. Gegen Uber geklagt hatte eine Münchner Taxiunternehmerin. Die Handelskammer ist unter anderem auf das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb spezialisiert.

Nach Auffassung der Richter verstoßen die Apps weiter gegen das Personenbeförderungsgesetz. Demzufolge dürfen Mietwagen - anders als Taxen - nämlich nur Beförderungsaufträge ausführen, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind. Nach Ausführung eines Auftrags müssten die Mietwagen wieder unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren - es sei denn, er habe schon mehrere Beförderungsaufträge vor Fahrtantritt gehabt oder fernmündlich einen zusätzlichen Beförderungsantrag erhalten.

Nach Überzeugung der Münchner Richter hat sich in der mündlichen Verhandlung bestätigt, dass sich das Unternehmen Uber weiterhin nicht an diese Vorgaben hält. Zwar habe Uber zu seiner Verteidigung erklärt, es habe sein Vorgehen mit den jeweils zuständigen Ordnungsbehörden abgesprochen - dies reichte dem Landgericht allerdings nicht aus, weil Uber keine ausdrückliche Erlaubnis der Behörden schriftlich vorlegen konnte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, gegen eine Sicherheitsleistung von 100.000 Euro durch die Klägerin sei es aber sofort vollstreckbar.

Ein Uber-Sprecher sagte dem epd, man habe "bereits Ende Dezember unser Modell für ganz Deutschland komplett umgestellt". Das Urteil des Landgerichts München I betreffe den alten Vermittlungsprozess, der nicht mehr genutzt wird. Daher werde das Münchner Urteil "auch keine Auswirkungen auf unseren Service" haben, wie er aktuell angeboten werde. "Unabhängig davon werden wir uns die Urteilsbegründung genau anschauen und dann über mögliche rechtliche Schritte entscheiden", sagte der Sprecher.