Weniger Verfahren beim Bundessozialgericht

Weniger Verfahren beim Bundessozialgericht

Kassel (epd). Das Bundessozialgericht hat im vergangenen Jahr etwas weniger Streitfälle zwischen Bürgern und Jobcentern oder der Sozialversicherung geklärt. Gerichtspräsident Rainer Schlegel sieht als einen Grund die bislang gute Konjunktur. Somit habe der Gesetzgeber keine größeren Einschnitte bei staatlichen Leistungen vorgenommen, gegen die dann geklagt werde, sagte Schlegel am Dienstag in Kassel.

Allerdings rolle in den unteren Instanzen wieder eine Klagewelle an, bei der sich Krankenkassen und Krankenhäuser unter anderem wegen des seit 2020 in Kraft getretenen sogenannten MDK-Reformgesetzes streiten. Dieses sieht bei Abrechnungsstreitigkeiten zwischen Klinik und Krankenkasse ein verbindliches Vorverfahren zur Streitschlichtung vor. Um dieses nicht vornehmen zu müssen, hätten viele Kliniken noch vor Ablauf des Jahres 2019 wegen bestehender Abrechnungsstreitigkeiten eine Klage eingereicht, sagte Schlegel: "So sind rund 20.000 zusätzliche Klagen erhoben worden."

Diese Klagewelle habe das oberste deutsche Sozialgericht aber noch nicht erreicht. Nach Angaben Schlegels gab es beim Bundessozialgericht 2019 genau 300 neu eingegangene Revisionen, 25 weniger als im Vorjahr. Bei den 1.726 eingegangenen Nichtzulassungsbeschwerden belief sich der Rückgang auf 3,7 Prozent. Allerdings sei die Zahl der zu bearbeitenden Prozesskostenhilfe-Verfahren um 20 Prozent deutlich gestiegen.

Auch für dieses Jahr stehen beim obersten Sozialgericht weitreichende Entscheidungen an. So will der 14. Senat darüber entscheiden, ob ein wegen Drogenkonsum entlassener Taxifahrer seinen Hartz-IV-Anspruch damit in sozialwidriger Weise erhalten hat. Das Jobcenter fordert deshalb die Erstattung der Hilfeleistung. Geklärt werden soll auch die Frage, ob Alkoholmissbrauch einer Mutter während ihrer Schwangerschaft zu einer staatlichen Opferentschädigung für das behinderte Kind führen kann.