Künast mit Teilerfolg gegen Hasspostings auf Facebook

Künast mit Teilerfolg gegen Hasspostings auf Facebook
Berliner Gericht revidiert umstrittene Entscheidung von Anfang September
Üble Beschimpfungen musste Renate Künast auf Facebook über sich ergehen lassen, doch damit nicht genug: Ein Berliner Gericht befand im September, dass sie diese hinzunehmen hat. Nun hat sich das Gericht korrigiert - zum Teil jedenfalls.

Berlin (epd). Im Rechtsstreit um üble Beleidigungen auf Facebook hat die Grünen-Politikerin Renate Künast jetzt vor Gericht einen Teilsieg errungen. Ihre Beschwerde wegen des Antrags gegen das soziale Netzwerk auf Herausgabe von Nutzerdaten war vor dem Landgericht Berlin nun teilweise erfolgreich, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Das betrifft insgesamt sechs von 22 geprüften Kommentaren (Abhilfebeschluss nach Beschwerde - AZ 27 AR 17/19).

Damit revidierte die 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin ihren ursprünglichen Beschluss vom 9. September 2019. Dieses Urteil hatte für heftige Reaktionen gesorgt, weil Künast demnach auch Beschimpfungen wie "Drecks Fotze", "Schlampe", "Sondermüll" und "Drecksau" hätte hinnehmen müssen. Die Kommentare bewegten sich "haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin noch Hinnehmbaren", hatte die Kammer damals ausgeführt. Künast wollte vor Gericht erreichen, dass Facebook die personenbezogenen Daten der Urheber der Hasskommentare herausgeben muss, um zivilrechtlich gegen diese vorgehen zu können.

Auslöser der Kommentare war ein Facebook-Post zu einer Äußerung Künasts aus dem Jahr 1986 im Berliner Abgeordnetenhaus zum Thema Sex mit Kindern. Wie das Berliner Landgericht mitteilte, hatte die Politikerin im Beschwerdeverfahren nun erstmals den Ausgangspost vollständig vorgelegt. Im Zuge dessen habe die Kammer ihr in sechs Fällen Recht gegeben und änderte damit seine ursprüngliche Entscheidung in diesen Fällen ab.

Demnach war für die Verfasser der Hasskommentare erkennbar, dass ein teilweises Falschzitat Künasts zugrunde lag. Vor diesem Hintergrund hätten die Kommentare von sechs Nutzern einen rechtswidrigen Inhalt im Sinne einer Beleidigung gemäß Paragraf 185 Strafgesetzbuch. Die Aussagen seien nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Vielmehr gehe es um einen gezielten "Angriff auf die Ehre der Antragstellerin". Facebook dürfe daher in diesen sechs Fällen die Nutzerdaten herausgeben. Auf die übrigen 16 Kommentare treffe dies indes nicht zu. Im Ausgangsverfahren hatte das Landgericht bei keinem der Kommentare Rechtsverstöße gesehen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, erläuterte ein Gerichtssprecher. Die 16 Fälle, in denen Künasts Beschwerde nicht erfolgreich war, gehen jetzt an das Berliner Kammergericht und damit in die nächste Instanz.

Künast selbst zeigte sich in einer ersten Reaktion teilweise zufrieden. Gegenüber dem "RedaktionsNetzwerk Deutschland" (RND) nannte sie es allerdings "komisch", dass das Gericht manche Begriffe für nicht zulässig halte und andere für zulässig: "Drecksau ist Drecksau; da kann man nicht anfangen, mit Sachzusammenhängen zu argumentieren." Grundsätzlich sei sie aber "froh, dass damit ein Signal gesetzt wird, weil viele Menschen von solchen Formulierungen betroffen sind. Das schafft ein klein bisschen mehr Rechtsklarheit." Sie werde Facebook jetzt auffordern, ihr Informationen zu jenen sechs Personen zu geben, um gegen diese weiter vorgehen zu können.