Missbrauchs-Prozess gegen Pfadfinder-Betreuer begonnen

Missbrauchs-Prozess gegen Pfadfinder-Betreuer begonnen

Staufen, Freiburg (epd). Vor dem Landgericht Freiburg hat am Montag die Verhandlung gegen den ehemaligen Leiter einer evangelischen Pfadfindergruppe wegen hundertfachen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern begonnen. Dem 42-jährigen deutschen Staatsangehörigen, der sich in Untersuchungshaft befindet, werden 330 Fälle sexueller Übergriffe auf vier Jungen im Tatzeitraum von 2010 bis 2018 vorgeworfen.

Neben schwerem sexuellen Missbrauch und Körperverletzung lautet die Anklage auch auf versuchte Vergewaltigung. Der Angeklagte habe eine starke Nähebeziehung zu den Jungen aufgebaut, deren Vertrauen er ausgenutzt habe, um sie zu missbrauchen, sagte Staatsanwältin Nikola Novak bei der Verlesung der Anklageschrift. Die Jungen seien im Tatzeitraum zwischen acht und 14 Jahre alt gewesen. Er habe die Kinder manipuliert und ihnen gesagt, dass solche intimen Kontakte normal seien.

Den Angaben zufolge soll der angeklagte Christian L. zwei der Jungen über seine Tätigkeit bei der Pfadfindergruppe "Lazarus von Schwendi" im Schwarzwaldort Staufen kennengelernt haben. Dort leitete er von 1999 bis 2011 mit einer dreijährigen Unterbrechung die Gruppe "Wölflinge", in der Grundschulkinder von der ersten bis zur vierten Klasse teilnahmen. In der Zeit der Unterbrechung von 2004 bis 2007 lief gegen den Verdächtigen ein Strafverfahren wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Damals war er freigesprochen worden.

Zwei weitere Jungen soll der Angeklagte über den Freizeitbereich und auf einem Campingplatz kennengelernt haben. Die Übergriffe auf die Jungen sollen sich überwiegend in der Wohnung des Angeklagten in einer Stadt im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ereignet haben.

Ursprünglich beschuldigte ihn die Staatsanwaltschaft des Missbrauchs der vier Jungen in fast 700 Fällen. Die Jugendkammer des Landgerichts ließe 330 Taten zur Verhandlung zu. Vorgesehen sind sieben Verhandlungstage. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte des Angeklagten und der Opfer findet die Verhandlung teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.