Organspende: Widerspruchsregelung scheitert im Bundestag

Organspende: Widerspruchsregelung scheitert im Bundestag

Berlin (epd). Eine Organspende in Deutschland setzt auch zukünftig die vorherige Zustimmung des Verstorbenen oder seiner Angehörigen voraus. Der Bundestag stimmte am Donnerstag in Berlin gegen Pläne zur Einführung der sogenannten Widerspruchsregelung, nach der jeder Bürger Organspender geworden wäre, wenn er dem nicht zuvor widersprochen hat. Gegen den entsprechenden Entwurf einer Gruppe um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) stimmten 379 Parlamentarier, 292 stimmten dafür. 3 Abgeordnete enthielten sich.

Spahn und Lauterbach wollten mit ihren Gesetzesplänen dafür sorgen, dass die Zahl der Organspender in Deutschland steigt. 2019 gab es hierzulande 932 Organspender. Deutschland ist damit Schlusslicht in Europa.

Dem Bundestag liegt ein weiterer Gesetzentwurf einer Abgeordnetengruppe um Annalena Baerbock (Grüne) und Katja Kipping (Linke) vor, der am bisherigen Grundsatz festhält, dass eine Organspende nur bei vorheriger aktiver Zustimmung der Verstorbenen oder der Angehörigen danach vorgenommen werden darf. Sie wollen aber durch eine regelmäßige Sensibilisierung bei Behörden oder Ärzten dafür sorgen, dass mehr Bürger ihre Organspendebereitschaft dokumentieren. Das Parlament stimmt auch über diesen Entwurf namentlich ab.