Missbrauchsbeauftragter mahnt schnelle Entscheidungen von Kirchen an

Missbrauchsbeauftragter mahnt schnelle Entscheidungen von Kirchen an

Köln (epd). Der Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, hat die beiden großen christlichen Kirchen ermahnt, gegenüber Betroffenen schnell zu Entscheidungen zu gelangen. Zehn Jahre nach dem Bekanntwerden zahlreicher Fälle sexueller Gewalt an Kindern durch Kleriker der katholischen Kirche und auch nach dem Bekanntwerden von Fällen in der evangelischen Kirche sei es nun wichtig, dass Strukturen für die Aufarbeitung geschaffen und Betroffene mit starken Rechten ausgestattet würden, sagte Rörig am Dienstag im WDR5-"Morgenecho". Zudem müsse die Frage von Entschädigungen geregelt werden.

Rörig würdigte, dass beide Kirchen bemüht seien, alles zu tun, um künftig sexuellen Missbrauch im kirchlichen Raum zu verhindern. Erfreulich sei, dass etwa die Evangelische Kirche im Rheinland auf ihrer Jahrestag in Bad Neuenahr aktuell dabei sei, ein "fachlich sehr fundiertes Kirchengesetz gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen zu verabschieden", sagte er. Auch hätten beide Kirchen verstanden, dass ohne Betroffenenbeteiligung eine Aufarbeitung der "scheußlichen Verbrechen" nicht funktioniere und Vertrauen und Glaubwürdigkeit nicht zurückgewonnen werden könnten.

"Aber beide Kirchen, das muss ich sagen, haben das Ziel einer umfassenden Aufarbeitung, einer umfassenden Aufklärung, lange noch nicht erreicht", betonte Rörig. Zudem gebe es immer noch Widerstände und Vertreter in der Kirche, die "den Mantel des Schweigens immer noch nicht in den Mülleimer der Geschichte geworfen haben".

Der Beauftragte für Missbrauchsfragen verwies darauf, dass eine Arbeitsgruppe der katholischen Kirche Vorschläge zu Entschädigungshöhen unterbreitet habe. Damit werde sich der ständige Rat der Bischöfe Ende des Monats beschäftigen: "Und dann müssen die Bischöfe Farbe bekennen." Diesen innerkirchlichen Klärungsprozess wolle er abwarten und sich dann dazu äußern, kündigte Rörig an.

Die Evangelische Kirche im Rheinland will verbindliche Regeln zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in einem Kirchengesetz festschreiben. Laut dem Gesetzentwurf, der in den kommenden Tagen von der rheinischen Synode in Bad Neuenahr verabschiedet werden soll, müssen etwa Mitarbeitende vor Beschäftigungsbeginn und mindestens alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Auch Ehrenamtliche sollen dazu verpflichtet werden, wenn sie in intensivem Kontakt mit Minderjährigen stehen. Ein Verdacht auf Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung muss dem Gesetz zufolge an eine zentrale Anlaufstelle gemeldet werden. Eine Unabhängige Kommission soll für Gesprächswünsche vonseiten Betroffener bereitstehen und ihnen Leistungen für erlittenes Unrecht zusprechen.