Diese Bezeichnung wurde bislang verschiedentlich schon im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet. Künftig ist sie in der neuen Verfassung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers verankert, die am 1. Januar 2020 in Kraft tritt.
Die Regionalbischöfe leiten jeweils einen Kirchensprengel und bilden gemeinsam mit Landesbischof Ralf Meister unter dessen Vorsitz den Bischofsrat in Deutschlands größter Landeskirche. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Ordination von Pastorinnen und Pastoren und die Einweihung von Kirchen. Derzeit werden die sechs Sprengel von zwei Frauen und vier Männern geleitet: Petra Bahr in Hannover und Birgit Klostermeier in Osnabrück sowie Dieter Rathing in Lüneburg, Hans Christian Brandy in Stade, Detlef Klahr in Emden und Eckhard Gorka in Hildesheim.
Der Grund für die neue Amtsbezeichnung sei die Tatsache, dass die Aufgaben vom bischöflichen Amt abgeleitet seien, sagte ein Sprecher von Regionalbischof Rathing am Freitag in Lüneburg. Mit der Umbenennung folge die hannoversche Landeskirche dem Beispiel anderer evangelischer Landeskirchen in Deutschland.