Tod am Gleis: Beschuldigter soll dauerhaft in Psychiatrie

Tod am Gleis: Beschuldigter soll dauerhaft in Psychiatrie

Frankfurt a.M. (epd). Rund fünf Monate nach dem gewaltsamen Tod eines achtjährigen Jungen am Frankfurter Hauptbahnhof hat die Staatsanwaltschaft die dauerhafter Unterbringung des Tatverdächtigen in der Psychiatrie beantragt. Wie Oberstaatsanwältin Nadja Niesen am Montag in Frankfurt mitteilte, soll gegen den 40-jährigen Eritreer ein sogenanntes Sicherungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag wurde bei der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Frankfurt gestellt.

Ein Sicherungsverfahren ist vorgesehen für Fälle, in denen eine Anklageerhebung nicht möglich erscheint, weil der Angeklagte schuldunfähig oder verhandlungsunfähig ist. Ärztliche Untersuchungen hätten ergeben, dass genau dies auf den Beschuldigten zutreffe, erläuterte Niesen. Der Mann habe zur Tatzeit an einer schizophrenen Psychose gelitten, "die sich in einem paranoiden Verfolgungswahn und Fremdsteuerungserleben ausdrückte".

Aus der Sicht des Sachverständigen bestehe aufgrund der Krankheit "eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte in Zukunft weitere Gewaltdelikte begehen wird und somit eine Gefahr darstellt", sagte Niesen. Deswegen sei zum Schutz der Allgemeinheit seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erforderlich.

Am 29. Juli dieses Jahres hatte der Beschuldigte den Ermittlungen zufolge den Jungen und seine Mutter vor den einfahrenden ICE gestoßen. Während sich die Frau retten konnte, wurde das Kind überrollt. Eine 78-Jährige, die der Mann offenbar ebenfalls vor den Zug stoßen wollte, konnte sich ebenfalls retten. Der Eritreer wurde wenig später am Frankfurter Hauptbahnhof festgenommen. Er saß etwa einen Monat lang in Untersuchungshaft und kam dann in die Psychiatrie.