Aufhebung des päpstlichen Geheimnisses hilft Missbrauchsopfern

Aufhebung des päpstlichen Geheimnisses hilft Missbrauchsopfern
Die Entscheidung des Papstes, das päpstliche Geheimnis in Missbrauchsfällen aufzuheben, ist eine "epochale Entscheidung", meint der Experte für Kirchenrecht, Thomas Schüller. Betroffenenvertreter sehen darin eine Hilfe.

Frankfurt a.M. (epd). Die Abschaffung des päpstlichen Geheimnisses für Missbrauchsfälle trifft unter Experten und Betroffenen sexualisierter Gewalt auf Zustimmung. Der Kirchenrechtler Thomas Schüller nannte die Aufhebung eine "epochale Entscheidung". Betroffene sexuellen Missbrauchs könnten in Zukunft von der Neuregelung profitieren, sagte er dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Fälle seien zwar in der Regel kirchenrechtlich und strafrechtlich verjährt. Aber es erweitere die Möglichkeiten der Betroffenen, Entschädigungen zu bekommen. Der Sprecher der Betroffeneninitiative "Eckiger Tisch", Matthias Katsch, bezeichnete die Entscheidung am Mittwoch im ZDF-Morgenmagazin als "großen symbolischen Akt".

Ab dem 1. Januar 2020 dürfen alle kirchlichen Behörden Akten über Missbrauchsfälle herausgeben, wenn sie von staatlicher Seite dazu aufgefordert werden. Das hatte Papst Franziskus am Dienstag bekanntgegeben. Es erleichtere den staatlichen Behörden in aktuellen Fällen die Verfolgung solcher Straftaten natürlich ungemein, sagte Schüller. Kein Bischof und keine bischöfliche Behörde könne sich mehr mit dem Verweis auf das päpstliche Geheimnis davon ausnehmen, mit dem Staat zusammenzuarbeiten. Er sprach von einer "substanziellen, positiven Veränderung". Schüller ist Professor für Kanonisches Recht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Er hat zudem jahrelang als Ansprechpartner im Bistum Limburg mit Betroffenen sexueller Gewalt gearbeitet.

Der Sprecher des "Eckigen Tisch", Matthias Katsch, betonte, es gebe keine Ausreden mehr. Vermutlich werde es aber dauern, bis dieser Schritt in den Bistümern vor Ort umgesetzt werde, also die Archive geöffnet würden, um Akten etwa für Entschädigungsprozesse zur Verfügung zu stellen. Auch im Vatikan könnten Tausende Akten der Aufarbeitung zugänglich gemacht werden, sagte er.

Natürlich müsse man abwarten, wie die Bischöfe weltweit nun damit umgehen, sagte Kirchenrechtler Schüller. Staatliche Behörden könnten sich ab sofort jedoch nach Rom wenden, wenn Bischöfe vor Ort nicht kooperieren wollen. Deutschland sei, was die Aufklärung und Aufarbeitung sexueller Gewalt gegen Schutzbefohlene angehe, schon weiter als andere Länder der Welt. Eine Kooperation zwischen staatlichen Strafverfolgungsbehörden und den Bistümern sei etwa in den Leitlinien zur Aufarbeitung der katholischen Deutschen Bischofskonferenz festgehalten.

Bischöfe konnten sich bislang bei Sexualdelikten immer auf das päpstliche Geheimnis berufen. Es galt in allen Diözesen und Bistümern weltweit. Das päpstliche Geheimnis besteht seit Jahrhunderten und wurde 1974 bestätigt, erläuterte Schüller. Es bedeutete, dass an Verfahren beteiligte Personen gegenüber Dritten keine Auskunft geben durften. Verstießen die Kleriker gegen die Schweigepflicht drohten Strafen bis hin zur Exkommunikation. Das päpstliche Geheimnis galt aber nicht nur für Sexualstraftaten innerhalb der Kirche, sondern auch bei der Findung von neuen Bischöfen und bei der Papstwahl.

epd hei/fu cez