Missbrauch: Ackermann und Rörig einigen sich auf Aufarbeitungsregeln

Missbrauch: Ackermann und Rörig einigen sich auf Aufarbeitungsregeln

Bonn (epd). Die geplante Übereinkunft zwischen den katholischen Bischöfen und dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung zur Aufarbeitung des Missbrauchsskandals ist einen Schritt weitergekommen. Der Missbrauchsbeauftragte der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann (Trier), einigte sich mit dem Missbrauchsbeauftragten des Bundes, Johannes-Wilhelm Rörig, auf Eckpunkte, nach denen die unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in den Diözesen transparent und nach einheitlichen Kriterien erfolgen soll, wie die Bischofskonferenz am Freitag in Bonn mitteilte.

Ackermann muss die Eckpunkte nun noch mit seinen Bischofskollegen abstimmen. Eine abgestimmte Handlungsgrundlage für die Aufarbeitung könnte im Frühjahr 2020 vorliegen, hieß es. Einvernehmen sei etwa zur Einbindung von Experten und Betroffenen in den Aufarbeitungsprozessen erzielt worden.

Rörig äußerte sich laut Mitteilung "erleichtert" über die Einigung. "In Diözesen, in denen diese Eckpunkte Verbindlichkeit erlangen, wird sichergestellt, dass Betroffene an der institutionellen Aufarbeitung mitwirken und bei der individuellen Aufarbeitung bestmögliche Unterstützung erhalten. Ich setze darauf, dass sich alle Erzbischöfe und Bischöfe unserem Konsens anschließen", sagte er.

Nach der Veröffentlichung der Missbrauchsstudie im September 2018 hatte die Bischofskonferenz eine enge Zusammenarbeit mit dem Unabhängigen Beauftragten Rörig vereinbart. Im Mai und September 2019 hatten bereits Treffen stattgefunden, an denen Ackermann und Rörig teilgenommen hatten. Auch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) arbeitet gerade zusammen mit dem Unabhängigen Beauftragten an einer ähnlichen Vereinbarung.