Bundestag hat Klimaschutzgesetz beschlossen

Bundestag hat Klimaschutzgesetz beschlossen

Berlin (epd). Der Bundestag hat am Freitag in Berlin das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung verabschiedet. Es wurde mit den Stimmen von Union und SPD gegen die Stimmen aller Oppositionsfraktionen beschlossen. Das Gesetz macht verbindliche Vorgaben zur Reduzierung der Treibhausgase. Verabschiedet wurde auch eine CO2-Bepreisung. Weiter sollten auch steuerliche Anreize für klimafreundliches Verhalten beschlossen werden. So soll etwa Fliegen teurer und Bahnfahren günstiger werden.

Die abschließende Debatte war erneut von den Differenzen zwischen Regierung und Opposition geprägt und wurde überlagert vom Streit um den Ausbau der Windkraft. Der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Anton Hofreiter, sprach von einem "weiteren schlechten Tag für den Klimaschutz". Echter Klimaschutz sei nur möglich gegen diese Regierung oder an dieser Regierung vorbei, sagte Hofreiter.

Der klimapolitische Sprecher der Linksfraktion, Lorenz Gösta Beutin, verwies auf die Kritik sämtlicher Umweltverbände. Die Regierung fahre die Klimapolitik durch schlecht gemachte Gesetze vor die Wand, sagte er.

Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Miersch verteidigte die Gesetze der Koalition. Entscheidend sei, dass der Klimaschutz in Deutschland nun gesetzlich fixiert werde, sagte er. Der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Georg Nüßlein (CSU) appellierte an die Grünen, die steuerlichen Anreize für klimafreundliches Verhalten im Bundesrat nicht aufzuhalten.

Der stellvertretende FDP-Vorsitzende Frank Sitta warf Union und SPD vor, die Klimagesetze würden teuer für die Bürger, nutzten aber dem Klima nicht. Der AfD-Abgeordnete Marc Bernhard warf der Regierung erneut "Klimahysterie" vor und nannte die Klimagesetze "ungerecht und unsozial".

Das Klimaschutzgesetz der Koalition sieht Obergrenzen für die Emissionen im Verkehr, beim Heizen, der Landwirtschaft und in anderen Sektoren vor. Werden sie nicht erreicht, müssen die zuständigen Ministerien nachsteuern. Deutschland hat sich verpflichtet, den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken.

Änderungen im Steuerrecht sollen das Bahnfahren günstiger und Flüge teurer machen. Für Berufspendler, die nicht auf Bus und Bahn umsteigen können oder wollen, wird die Pendlerpauschale erhöht und eine Mobilitätsprämie für Geringverdiener eingeführt. Außerdem werden die Dämmung von Eigenheimen und der Austausch von Heizungen steuerlich gefördert.

Insgesamt sollen für den Klimaschutz bis 2023 rund 54 Milliarden Euro zusätzlich ausgegeben werden, teilweise finanziert aus den Einnahmen durch eine CO2-Bepreisung von fossilen Energieträgern wie Heizöl, Gas, Benzin und Diesel.

Den steuerlichen Änderungen muss auch der Bundesrat stimmen. Die Länderkammer beanstandet aber, dass der Bund sich nicht mit Ländern und Gemeinden über die finanziellen Auswirkungen der Klimaschutzmaßnahmen verständigt hat und fordert, dass dies geklärt wird.

epd mey/bm fu