Vollkonferenz beschließt Fortbestehen der UEK

Die Vollkonferenz der UEK tagt auf der Synode in Dresden 2019.
© epd-bild/Heike Lyding
Die Vollkonferenz der UEK stimmt seit 2007 alle sechs Jahre über das Bestehen der UEK ab. Die UEK ist ein Zusammenschluss von zwölf Landeskirchen, zu denen etwa 10,8 Millionen Christen gehören.
Vollkonferenz beschließt Fortbestehen der UEK
Die Vollkonferenz der Union Evangelischer Kirchen (UEK) hat den Fortbestand der UEK für die nächsten sechs Jahre beschlossen.

Die Mitglieder der Vollkonferenz stimmten am Samstag in Dresden mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit dafür. Die Vollkonferenz der UEK stimmt seit 2007 alle sechs Jahre über das Bestehen der UEK ab - jeweils zum Ende einer Amtszeit. Die derzeitige Amtszeit endet am 30. April 2021.

Die UEK ist ein Zusammenschluss von zwölf Landeskirchen, zu denen etwa 10,8 Millionen Christen gehören. Diese überwiegend unierten Kirchen gingen aus dem Zusammenschluss reformierter und lutherischer Kirchen im 19. Jahrhundert in Preußen und anderen deutschen Ländern hervor. Die Vollkonferenz ist das höchste Gremium der UEK. Sie tagt zeitlich und örtlich parallel mit der Synode der EKD, die am Sonntag in Dresden beginnt.