Spahn legt Gesetz für Teil-Verbot der Therapie von Homosexualität vor

Spahn legt Gesetz für Teil-Verbot der Therapie von Homosexualität vor
Gesundheitsminister Spahn hat ein Gesetz für ein teilweises Verbot sogenannter Konversionstherapien gegen Homosexualität vorgelegt. Besonders junge Menschen und solche, die leicht zu manipulieren sind, sollen geschützt werden. Es drohen hohe Strafen.

Berlin (epd). Ein Verbot der sogenannten Konversionstherapien gegen Homosexualität rückt näher. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat am Montag in Berlin einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach Behandlern oder Vermittlern Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr drohen. Spahn erklärte, schon der Begriff Therapie sei irreführend: "Diese angebliche Therapie macht krank und nicht gesund."

Das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Montag) hatte zuerst über die Fertigstellung des Gesetzentwurfs berichtet. Danach sind Konversionstherapien künftig bei unter 18-Jährigen verboten. Das Verbot gilt auch, wenn eine volljährige Person durch Täuschung, Irrtum, Zwang oder Drohungen zu der Entscheidung gebracht wird, sich behandeln zu lassen. Bei 16- bis 18-Jährigen gibt es eine Ausnahme vom Verbot dann, wenn der Behandler nachweist, dass sein Kunde genau weiß, worauf er oder sie sich einlässt.

Folgen solcher Konversionstherapien seien oft schweres seelisches und körperliches Leid, erklärte Spahn. Homosexualität sei keine Krankheit. "Ein Verbot ist auch ein wichtiges gesellschaftliches Zeichen an alle, die mit ihrer Homosexualität hadern: Es ist ok, so wie du bist", sagte Spahn.

Auch die Werbung für die sogenannten Therapien soll bestraft werden. Bei Personen unter 18 Jahren wird jegliches Bewerben, Anbieten oder Vermitteln solcher Behandlungen künftig verboten, bei Personen über 18 Jahre nur die öffentliche Reklame, das Anbieten und die Vermittlung. Hintergrund ist vermutlich, dass Minderjährige auch von Eltern oder Erziehern zu einer Konversionstherapie gedrängt werden können.

Seelsorger oder Psychotherapeuten dürfen in Gesprächen oder Therapien nicht Einfluss zu nehmen versuchen auf die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität ihrer Klienten. Bei Verstößen gegen das Werbeverbot drohen Bußgelder bis zu 30.000 Euro.

Das Bundesgesundheitsministerium teilte mit, der Entwurf sei bereits zwischen den Ministerien der Bundesregierung abgestimmt worden. Ein Sprecher sagte, er solle bis Ende des Jahres vom Kabinett beschlossen werden.

Die FDP kritisierte, die Regierung habe viel Zeit verloren. Spahn müsse den ursprünglich für vor der Sommerpause angekündigten Gesetzentwurf nun endlich auch dem Parlament vorlegen, forderte der zuständige Sprecher der Bundestagsfraktion, Jens Brandenburg. Die menschenverachtenden Konversionstherapien seien ein schwerer Eingriff in die persönliche Selbstbestimmung. Die Grünen äußerten sich ähnlich und forderten außer einem strafrechtlichen Verbot Kampagnen, die über die Gefährlichkeit der Behandlungen aufklären. Sie hatten bereits vor sechs Jahren einen Gesetzentwurf zu Konversionstherapien vorgelegt.

Sogenannte Konversionstherapien zur angeblichen "Heilung" von Homosexualität, Bi-, Trans- oder Intersexualität können schwere Schäden anrichten. In der medizinischen Fachwelt ist man sich einig, dass die Unterdrückung der sexuellen Identität eines Menschen zu Depressionen, Angsterkrankungen oder einem erhöhten Suizidrisiko führen kann. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf fußt nach Angaben des Gesundheitsministeriums auf den Erkenntnissen einer umfangreichen Bestandsaufnahme der sogenannten Konversionstherapien und ihrer Folgen, die das Ministerium gemeinsam mit der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld vorgenommen hatte.

epd bm/cd/kfr mj