Kirchenpfleger hat in Missbrauchsfall keine Pflichten verletzt

Kirchenpfleger hat in Missbrauchsfall keine Pflichten verletzt

Stuttgart (epd). Im Fall des früheren Leiters einer evangelischen Kindertagesstätte in Heilbronn, der inzwischen wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurde, ist ein Disziplinarverfahren gegen einen Kirchenpfleger eingestellt worden. Das teilte die württembergische Landeskirche am Dienstag mit. Ihm war vorgeworfen worden, den Kindergartenleiter nicht nach ersten Hinweisen auf Ermittlungen umgehend gekündigt oder freigestellt zu haben. Der Kirchenpfleger hatte das Verfahren gegen sich selbst beim Evangelischen Oberkirchenrat Stuttgart beantragt.

Der in dem Disziplinarverfahren ermittelnde Ulrich Hebenstreit, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof, habe keine Amtspflichtverletzungen festgestellt, teilte die Landeskirche weiter mit. Der für die evangelischen Kindergärten in Heilbronn zuständige Kirchenpfleger Rolf Krieg war im Sommer 2017 über Ermittlungen gegen den Kindergartenleiter informiert worden. Es dauerte bis zur konkreten Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft Mitte Januar 2018, ehe der Mann den Kindergarten verlassen musste.

Von 2012 bis 2018 hatte der Erzieher ein Kind aus seinem Bekanntenkreis missbraucht. Er wurde im September vergangenen Jahres wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt.