13 Jahre Haft für Hauptangeklagten im Lügder Missbrauchsprozess

13 Jahre Haft für Hauptangeklagten im Lügder Missbrauchsprozess
Richterin: Trotz der Geständnisse Zweifel an echter Reue
Im Prozess um den vielfachen Kindesmissbrauch in Lügde hat das Gericht hohe Freiheitsstrafen verhängt. Anschließend müssen die beiden Hauptangeklagten in Sicherungsverwahrung. Das Ausmaß sei schwer in Worte zu fassen, erklärte die Richterin.

Detmold (epd). Im Prozess um hundertfachen Kindesmissbrauch im nordrhein-westfälischen Lügde sind die beiden Hauptangeklagten zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Detmold belegte am Donnerstag den 56-jährigen Haupttäter Andreas V. wegen schweren sexuellen Missbrauchs mit einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren. (AZ: 23 KLs 14/19) Der 34-jährige Mitangeklagte Mario S. wurde zu zwölf Jahren verurteilt. Beide Männer sollen wegen eines hohen Wiederholungsrisikos anschließend in Sicherheitsverwahrung.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 56-jährige Mann, der auf einem Campingplatz im lippischen Lügde nahe der Landesgrenze zu Niedersachsen lebte, und der 34-jährige Mitangeklagte sich in rund 400 Fällen des Kindesmissbrauchs schuldig gemacht haben. "Diesen Menschen haben Sie unermessliches Leid zugefügt", sagte die vorsitzende Richterin Anke Grudda bei der Urteilsverkündung. Das Gericht habe bei beiden Tätern nicht den Eindruck, dass ihnen bewusst sei, welch schwere Schuld sie auf sich geladen hätten.

Die Taten seien in großer Zahl und über einen langen Zeitraum planmäßig begangen worden, erläuterte die Richterin. Bei dem Hauptangeklagten komme erschwerend hinzu, dass er immer weitere Opfer gesucht und auch seine Pflegetochter als Lockvogel eingesetzt und ebenfalls missbraucht habe.

Dass die beiden Männer nicht die Höchststrafe von 15 Jahre erhielten, begründete Grudda unter anderem mit den Geständnissen der Männer. Dadurch sei es vielen Kindern und Jugendliche erspart worden, vor Gericht noch einmal detailliert die Übergriffe schildern zu müssen. Auch seien beide Männer nicht vorbestraft. Die Höchststrafe dürfe auch nur dann verhängt werden, wenn es überhaupt keine strafmildernde Umstände gebe. Hätte das Gericht die Höchststrafe ausgesprochen, wäre das Urteil sehr wahrscheinlich erfolgreich angefochten worden, erläuterte Grudda.

Die Täter hätten den Kindern zwar viel Aufmerksamkeit geschenkt, mit ihnen viel unternommen und ihnen Geschenke gemacht, erklärte die Richterin. Die scheinbare Kinderliebe sei jedoch nur Tarnung der pädophilen Neigungen gewesen. "Die Kinder haben Sie geliebt", sagte Grudda an den Hauptangeklagten V. gerichtet, der das Urteil mit reglosem Gesichtsausdruck aufnahm. Viele könnten nicht begreifen, warum die Täter ihnen zugleich so viel Schmerz zugefügt hätten. Die Täter hätten die Kinder zu Objekten ihrer sexuellen Begierden degradiert, sagte Grudda.

Die beiden Haupttäter sollen mehr als 40 Kinder im Alter zwischen vier und 14 Jahren über Jahre hinweg sexuell missbraucht und auch Videos davon gedreht haben. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor für den Hauptangeklagten eine 14-jährige Freiheitsstrafe und für den Mitangeklagten 12,5 Jahre Haft gefordert. Rechtsmittel gegen das Urteil müssen bis zum 12. September beim Landgericht Detmold eingelegt werden.

Ein 49-jähriger Mitangeklagter aus dem niedersächsischen Stade war in einem abgetrennten Verfahren bereits am 17. Juli wegen Anstiftung zum schweren Missbrauch und Beihilfe zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. (AZ: 23 KLs 20/19) Der Mann soll über Webcam-Übertragungen am Kindesmissbrauch teilgenommen haben.