Gekürzte Landesliste: Sächsische AfD klagt in jedem Fall

Gekürzte Landesliste: Sächsische AfD klagt in jedem Fall

Berlin/Dresden (epd). Die sächsische AfD will unabhängig vom Ausgang der Landtagswahl am Sonntag juristisch gegen die Kürzung ihrer Landesliste durch den Landeswahlausschuss vorgehen. Die Partei wolle alle Rechtsmittel ausschöpfen, sagte der sächsische AfD-Vorsitzende Jörg Urban am Tag nach der Landtagswahl am Montag in Berlin. Dies geschehe unabhängig davon, ob die Partei alle ihr zustehenden Sitze im Landtag besetzen kann oder nicht. Ein unbesetzter Sitz wäre allerdings noch "ein Argument mehr" für die Klage, sagte Urban.

Aufgrund der Kürzung der Landesliste kann die Partei inklusive der gewonnenen Direktmandate möglicherweise nur 38 der 39 ihr zustehenden Sitze besetzen. Hintergrund ist eine Beschränkung der AfD-Landesliste auf 30 Plätze, die der Landesverfassungsgerichtshof auf eine AfD-Beschwerde hin verfügt hatte. Zuvor hatte der Landeswahlausschuss die Liste wegen Formfehlern sogar auf 18 Plätze reduziert.

Urban sprach erneut von einem "Politikskandal" und einem "rechtswidrigen Eingriff". Diesen wolle die sächsische AfD in jedem Falle aufklären lassen. Die Partei habe Hinweise darauf, dass im konkreten Fall das Landesinnenministerium Hinweise an die Landeswahlleiterin gegeben habe. Dies sei aus Sicht der AfD unzulässig. "Wir werden alle Rechtsmittel ausschöpfen, um diesen Skandal aufzuklären", sagte Urban.

Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis hatte die AfD bei der Landtagswahl am Sonntag 27,5 Prozent der Stimmen erhalten. Stärkste Kraft wurde die CDU mit 32,1 Prozent. Die Linke erhielt 10,4 Prozent, die Grünen 8,6 Prozent und die bisher mitregierende SPD 7,7 Prozent. Der sächsische Landtag wird in der Regel aus 120 Abgeordneten gebildet, in der jetzt zu Ende gehenden Legislaturperiode sitzen 126 Parlamentarier in der Volksvertretung.

Die AfD hatte an zwei Wochenenden im Februar und März ihre Kandidaten für die Liste zur Landtagswahl in Sachsen gewählt - erst die Plätze 1 bis 18 und danach die Plätze 19 bis 61. Strittig war, ob es sich dabei um eine nur zeitlich unterbrochene, einheitliche Versammlung oder um zwei Versammlungen gehandelt hatte. Außerdem war ab Platz 30 das Wahlverfahren von einer Einzel- zur Gruppenwahl geändert worden, was aber nicht von Beginn an so geplant war. Beide Punkte hatte der Wahlausschuss unter der Leitung von Carolin Schreck bemängelt.