Intensivpflege: Spahn weist Vorwurf der Zwangseinweisung zurück

Intensivpflege: Spahn weist Vorwurf der Zwangseinweisung zurück

Berlin (epd). Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat Kritik von Patienten an seinem Entwurf des Intensivpflegestärkungsgesetz zurückgewiesen und seine Pläne präzisiert. "Es geht um diejenigen, die 24 Stunden, sieben Tage die Woche Intensivpflege brauchen und in der Regel nicht selbst entscheiden, wie sie gepflegt werden. Wachkoma-Patienten zum Beispiel", sagte er am Donnerstag im ARD-"Morgenmagazin". Es gehe ausdrücklich nicht um Zwangseinweisungen. "Wer hauptsächlich von Angehörigen gepflegt wird, wer eine Assistenz hat, um all diese Menschen geht es nicht", betonte Spahn. "Es geht auch nicht um all diejenigen, die am sozialen Leben teilnehmen können."

Spahn war in die Kritik geraten, weil sein Gesetzentwurf laut Selbsthilfegruppen zu einer fast ausnahmslosen Unterbringung von Beatmungspatienten in Kliniken und spezialisierten Pflegeheimen führe.

Dem widersprach der Minister: Kinder und Jugendliche dürften grundsätzlich zu Hause bleiben. Betroffen seien auch nicht die vielen Patienten, die auf tragbare Sauerstoffgeräte angewiesen seien, sagte er.

Weiter erläuterte Spahn sein Ziel, die Pflegequalität auf diesem Feld der Intensivpflege zu verbessern. Er verwies auf eine wachsende Zahl von Pflegewohngemeinschaften, in denen mobile Pflegedienste gegen Bezahlung und nicht die Annhörigen die Betreuung der Beatmungspatienten übernähmen. "Hier kann der Medizinische Dienst der Krankenkassen die Qualität nicht kontrollieren", sagte er. Das müsse im Interesse der Patienten anders werden.

60 Prozent der Beatmungspatienten könnten eigentlich von der Beatmung entwöhnt werden, sagte Spahn. Doch diese Entwöhnungsprozesse unterblieben sehr oft, weil die Pflegedienste ein Interesse daran hätten, weiterhin und auf Dauer Vergütung abzurufen. Sein Gesetzentwurf solle auch die Selbstbestimmung der Betroffenen verbessern: "Patienten sollen nicht länger beatmet werden als unbedingt nötig."