Klage auf Finanzierung von Assistenzkräften nur teilweise erfolgreich

Klage auf Finanzierung von Assistenzkräften nur teilweise erfolgreich

Mainz (epd). Sozialämter dürfen einem Schwerbehinderten die Kostenübernahme für persönliche Assistenz nicht mit der Begründung verweigern, dass seine Betreuung durch osteuropäische 24-Stunden-Pflegekräfte billiger wäre. Mit seiner Klage vor dem Mainzer Sozialgericht hatte ein 31-Jähriger aus Bad Kreuznach am Mittwoch allerdings nur teilweise Erfolg (AZ: S 1 SO 187/14). Die Richter sprachen dem Mann, der unter anderem wegen einer frühkindlichen Hirnschädigung auf eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung angewiesen ist, ein höheres persönliches Budget zur Finanzierung seiner Assistenzkräfte zu. Die Kosten für eine persönliche Fallmanagerin muss das beklagte saarländische Landessozialamt aber zunächst nur für eine Übergangszeit tragen.

Damit sei die prekäre Situation seines Mandanten nicht nachhaltig gelöst, sagte der Hamburger Anwalt des Klägers, Oliver Tolmein, nach Bekanntwerden des Urteils dem Evangelischen Pressedienst (epd): "Das ist nicht das Ergebnis, das wir uns gewünscht hatten." Der Rheinland-Pfälzer, der ein Team von elf Assistenzkräften selbst beschäftigt, benötige die Unterstützung durch das Fallmanagement beispielsweise für die Personalauswahl und die Aufstellung von Dienstplänen.

Der 31-Jährige führt nach eigenen Angaben trotz seiner schweren Behinderung ein weitgehend normales Leben mit Job, Freunden und Freizeitaktivitäten. Er fürchtet eine Zwangseinweisung in ein Behindertenheim, die er auf jeden Fall vermeiden will.

Sein Fall beschäftigt seit Jahren die Justiz. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Eilverfahren zugunsten des Mannes entschieden und geurteilt, dass die beantragten Leistungen bis zu einem Urteil im Hauptsacheverfahren vorerst ausgezahlt werden müssten. In dem Verfahren hatte das Sozialamt argumentiert, die Betreuung könne auch durch zwei Vollzeit-Pflegekräfte aus Osteuropa sichergestellt werden.

Dieser Vorstellung schlossen sich die Mainzer Richter nicht an. Statt wie bisher rund 7.300 Euro monatlich muss das Amt dem Kläger künftig ein persönliches Budget in Höhe von knapp 12.000 Euro gewähren. Es sei nicht erkennbar, wie zwei Personen eine 24-Stunden-Betreuung an 365 Tagen im Jahr gewährleisten sollen, hatte Sozialgerichts-Präsident Stephan Gutzler bereits während der mündlichen Verhandlung gerügt.

Außerdem habe die Behörde nicht nachweisen können, dass ihr Vorschlag bei Beachtung arbeitsrechtlicher Vorschriften tatsächlich günstiger wäre. Für die dauerhafte Übernahme der Kosten einer Fallmanagerin fehle jedoch die rechtliche Grundlage. Grundsätzlich müsse das persönliche Budget soweit möglich selbst verwaltet werden.