Einbürgerung für NS-Verfolgte und Nachkommen soll leichter werden

Einbürgerung für NS-Verfolgte und Nachkommen soll leichter werden
Grüne: Starkes Zeichen wichtig für Nachkommen von Ausgebürgerten

Berlin (epd). Das Bundesinnenministerium will noch im August für NS-Verfolgte und ihre Nachkommen die sogenannte Wiedergutmachungseinbürgerung erleichtern. Deutschland werde damit "seiner historischen Verantwortung gegenüber den entrechteten emigrierten NS-Verfolgten und ihren Nachkommen gerecht", erklärte der Parlamentarische Staatssekretär Günter Krings (CDU) am Dienstag in Berlin. Es sei ein großer Vertrauensbeweis, wenn Emigranten und ihre Nachkommen wieder die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollten. Die Grünen-Fraktion begrüßte die Regelung grundsätzlich als überfällig, forderte aber weitergehende Maßnahmen.

Die Einbürgerung im Rahmen der Wiedergutmachung nach Artikel 116 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes gilt nur für frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die deutsche Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist. Diese können sich auf ihre deutsche Staatsangehörigkeit wieder berufen. Dies gilt auch für deren Nachkommen.

Für frühere deutsche Staatsangehörige, denen die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch eine NS-Zwangsausbürgerung entzogen worden ist, die aber im Zusammenhang mit anderen NS-Verfolgungsmaßnahmen eine fremde Staatsangehörigkeit erworben haben, ist eine Einbürgerung schwieriger zu erlangen. Das gilt auch für deren Nachkommen. Die nun angekündigte Erlassregelung soll Menschen, die nach Artikel 116 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes keinen Anspruch auf Wiedereinbürgerung haben, auf Antrag die Möglichkeit einer erleichterten Einbürgerung eröffnen.

Zur Debatte um die Einbürgerung von NS-Verfolgten erklärte die Sprecherin für Migrations- und Integrationspolitik von Bündnis 90/Die Grünen, Filiz Polat: "Wir begrüßen es ausdrücklich, dass beim Bundesinnenministerium nun endlich Bewegung in die Angelegenheit gekommen ist. Das war überfällig. Eine Erlassregelung ist allerdings nicht im Sinne der Betroffenen und schließt die bestehende diskriminierende Gesetzeslücke im Staatsangehörigkeitsrecht eben nicht."

Ohne eine Gesetzesänderung gebe es keine Rechtssicherheit für die Betroffenen, fügte Polat hinzu: "Wir erachten es hinsichtlich des Wiedergutmachungsinteresses von NS-Unrecht als angemessen, den Betroffenen einen rechtssicheren Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft zu geben." Die Nachkommen von Zwangsausgebürgerten im Nationalsozialismus haben laut Polat ein "starkes und klares Zeichen aus der Mitte des Deutschen Bundestags verdient."

Das Bundesinnenministerium werde dem Wunsch, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, mit einer schnellen und pragmatischen Lösung nachkommen, hatte Krings zuvor erklärt: "Dazu wird es eine großzügige Erlassregelung geben, um den Nachkommen deutscher NS-Verfolgter parallel zu Artikel 116 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes auf Antrag eine erleichterte Wiedergutmachungseinbürgerung zu ermöglichen." Diese Regelung habe den Vorteil, dass sie vom Bundesinnenministerium ohne weiteres zügig umgesetzt werden könne. In Anbetracht der Dringlichkeit sei sie einer gesetzlichen Regelung eindeutig vorzuziehen.