Müssen Diakonie-Mitarbeitervertreter Kirchenmitglieder sein?

Müssen Diakonie-Mitarbeitervertreter Kirchenmitglieder sein?
Die Evangelische Landeskirche in Württemberg prüft, ob Mitarbeiter der Diakonie auch ohne Kirchenmitgliedschaft Mitarbeitervertreter werden können. Bislang müssen sie einer Kirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) angehören.

Bei der Sommertagung der Landessynode wurde am Samstag in Stuttgart ein Gesetzentwurf des Gesprächskreises "Offenen Kirche" vorgestellt, der diese Regelung streicht.

Der Synodale Peter Reif wies darauf hin, dass die Diakonie zunehmend auf andersgläubige Bewerber angewiesen sei. Es führe zu einem "Glaubwürdigkeitsproblem", wenn diese Menschen zwar in die Dienstgemeinschaft aufgenommen werden, aber nicht in die Interessenvertretung gewählt werden können. Im vergangenen Jahr hätten nur noch sieben der zwanzig Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) an der ACK-Klausel festgehalten.