Terrorkämpfern kann künftig der Pass entzogen werden

Terrorkämpfern kann künftig der Pass entzogen werden

Berlin (epd). Deutschen Terrorkämpfern droht künftig der Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft. Der Bundestag billigte am Donnerstagabend in Berlin eine Neuregelung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, wonach Mehrstaatern, die an solchen Kampfhandlungen im Ausland teilnehmen, der Pass entzogen werden kann. In dem Regelwerk heißt es, dadurch brächten sie zum Ausdruck, "dass sie sich von Deutschland und seinen grundlegenden Werten ab- und einer anderen ausländischen Macht in Gestalt einer Terrormiliz zugewandt haben".

Bislang besagte Paragraf 28 im Staatsangehörigkeitsrecht, dass ein Deutscher die Staatsangehörigkeit verliert, wenn er freiwillig in die Streitkräfte eines ausländischen Staates eintritt, dessen Staatsangehörigkeit er auch besitzt. Mit der Reform wird er erweitert um den Zusatz: wenn er "sich an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland konkret beteiligt". Eine Beteiligung an solchen Handlungen muss aber nicht bedeuten, dass er selbst Gewalt anwendet. Auch ein Fahrer, der bewaffnete Kämpfer ins Kampfgebiet fährt, könnte betroffen sein.

Nicht genau definiert ist, welche Vereinigungen neben der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) noch gemeint sein könnten. Es heißt in dem Entwurf, dass es um einen paramilitärisch organisierten bewaffneten Verband geht, der hinsichtlich seiner Größenordnung sowie seines operativen und territorialen Wirkens das Ziel verfolgt, in völkerrechtswidriger Weise die Strukturen eines ausländischen Staates gewaltsam zu beseitigen und anstelle dieser Strukturen neue staatliche oder staatsähnliche Strukturen zu errichten.

Ausgenommen von einem Passentzug sind Terrorkämpfer, die nur die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Denn laut Artikel 16 im Grundgesetz darf "der Verlust der Staatsangehörigkeit" nur eintreten, "wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird". Auch Minderjährige sind ausgenommen. Das Gesetz gilt zudem nicht für jene Mehrstaater, die in der Vergangenheit für die Miliz Islamischer Staat (IS) gekämpft haben, sondern nur für künftige Fälle - also für Personen, die wissen, dass dies die Folge ihres Handelns sein könnte.

Für Kritik aus der Opposition sorgten zuletzt auch neue Zusätze, die unter anderem sicherstellen sollen, dass Personen, die in einer Mehrehe leben, nicht mehr Deutsche werden können, da sie sich "in die deutschen Lebensverhältnisse" nicht einordneten. Auch wird die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft noch bis zu zehn Jahre später möglich sein, wenn sie nachweislich durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erworben wurde. Bislang lag die sogenannte Rücknahmefrist bei fünf Jahren.