Mordfall Lübcke: Bundesanwaltschaft beantragt weitere Haftbefehle

Mordfall Lübcke: Bundesanwaltschaft beantragt weitere Haftbefehle

Karlsruhe (epd). Im Fall des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat die Bundesanwaltschaft am Donnerstag Haftbefehl wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord gegen zwei deutsche Staatsangehörige beantragt. Dem 64-jährige Elmar J. wird vorgeworfen, dem tatverdächtigen Stephan E. im Jahr 2016 die spätere Tatwaffe verkauft zu haben, wie der Generalbundesanwalt am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Den Kontakt zwischen beiden soll der 43-jährige Markus H. hergestellt haben.

Beide Beschuldigte, die am Mittwoch festgenommen wurden, sollen von der rechtsextremistischen Gesinnung von Stephan E. gewusst haben und hätten es "billigend in Kauf genommen, dass er die Schusswaffen zu einem politisch motivierten Tötungsverbrechen einsetzen wird", hieß es weiter. Es gebe jedoch keine Hinweise, dass die beiden von den konkreten Anschlagsplänen wussten oder in diese einbezogen waren.

Bislang fehlten auch Anhaltspunkte dafür, dass sich die drei Beschuldigten zu einer rechtsterroristischen Vereinigung zusammengeschlossen hatten. Allerdings werde weiter ermittelt, in welchem Verhältnis Stephan E., Elmar J., Markus H. sowie zwei weitere Beschuldigte stehen.

Am Dienstag hatte Stephan E., der seit gut einer Woche als Verdächtiger in Haft ist, ein Geständnis abgelegt. Er habe auch die Lage eines Waffenverstecks und die Herkunft dieser Waffen mitgeteilt. In diesem Versteck konnten diverse Schusswaffen, darunter auch die mutmaßliche Tatwaffe, sichergestellt werden. Diese werden kriminaltechnisch untersucht. Er hatte zudem angeben, selbst Waffen an zwei Personen verkauft zu haben. In diesem Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft Kassel.

Der 65-Jährige Lübcke war am 2. Juni spätabends vor seinem Wohnhaus mit einem Kopfschuss getötet worden. Der CDU-Politiker war in rechten Kreisen verhasst, weil er eine humanitäre Aufnahme von Flüchtlingen befürwortete.