Öffentlich-Rechtliche wollen drei Milliarden Euro zusätzlich

Öffentlich-Rechtliche wollen drei Milliarden Euro zusätzlich

Frankfurt a.M. (epd). ARD, ZDF und Deutschlandradio fordern für die kommende Beitragsperiode rund drei Milliarden Euro zusätzlich. Diesen ungedeckten Mehrbedarf haben die Anstalten nach Informationen des Evangelischen Pressedienstes (epd) bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) angemeldet. Auf die ARD entfallen demnach 1,84 Milliarden, auf das ZDF 1,06 Milliarden und auf das Deutschlandradio 104 Millionen Euro. Pro Jahr entspricht das einem Mehrbedarf von insgesamt 750 Millionen Euro. Zunächst hatte der Fachdienst "Medienkorrespondenz" über die Zahlen berichtet.

Ende April mussten die Anstalten ihren Bedarf für die Jahre 2021 bis 2024 den 16 KEF-Sachverständigen vorlegen. Die absoluten Zahlen gaben die Sender damals nicht bekannt. Bei der Berechnung der Programmkosten wurde den Sendern zufolge eine Teuerungsrate von 2,49 Prozent angenommen. Bei den Personalkosten gingen ARD und ZDF von einer linearen Steigerung um 2,5 Prozent jährlich aus. Die Öffentlich-Rechtlichen hatten zudem auf ihre laufenden Sparbemühungen verwiesen.

Legt man den angemeldeten Mehrbedarf zugrunde, könnte der Rundfunkbeitrag von derzeit 17,50 Euro pro Monat und Haushalt um 1,70 Euro auf 19,20 Euro steigen. Allerdings steht zu erwarten, dass die KEF den Bedarf wie in der Vergangenheit üblich kürzen wird.

Die Kommission wird in den kommenden Monaten über die Anmeldungen beraten und den Ländern einen Vorschlag über die Beitragshöhe ab 2021 unterbreiten. Mit der Veröffentlichung ihres Berichts wird für das kommende Frühjahr gerechnet. Über die Höhe des Beitrags entscheiden dann auf Basis der KEF-Empfehlung die Ministerpräsidenten. Anschließend müssen die Parlamente aller 16 Bundesländer zustimmen. Der Beitrag wurde zuletzt 2009 erhöht und 2015 sogar gesenkt.

Die Länder diskutieren derzeit über die Zukunft der Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Zur Debatte steht der Vorschlag, den Rundfunkbeitrag ab 2023 an einen Kennwert wie die Inflationsrate zu koppeln. In diesem sogenannten Indexmodell käme der KEF eine veränderte Funktion zu. Die Einzelheiten sind jedoch im Länderkreis umstritten. Die Ministerpräsidenten haben eine Entscheidung darüber immer wieder vertagt, zuletzt Anfang Juni. Sollte es in diesem Jahr doch noch zu einer Einigung kommen, wäre es denkbar, dass die KEF zunächst nur eine Empfehlung für die Jahre 2021 und 2022 ausspricht.

Die Öffentlich-Rechtlichen hatten 2017 auf Druck der Medienpolitik umfassende Sparprogramme aufgelegt. Anlass war eine Modellrechnung der KEF, wonach der Rundfunkbeitrag ab 2021 auf mehr als 19 Euro steigen könnte, wenn die aktuellen Strukturen der Sender erhalten bleiben. Die Ministerpräsidenten haben wiederholt erklärt, dass die Sparvorschläge der Anstalten aus ihrer Sicht nicht ausreichend sind.