Kabinett billigt Reform zur Entschädigung von Gewaltopfern

Kabinett billigt Reform zur Entschädigung von Gewaltopfern

Berlin (epd). Opfer von Gewalttaten sollen in Zukunft besser und schneller entschädigt werden. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zur Reform des sozialen Entschädigungsrechts. Er sieht höhere Geldleistungen für die Betroffenen vor. Der Zugang zu staatlichen Unterstützungsleistungen wird erleichtert. Gezielte schnelle Hilfen für Terroropfer sollen durch Traumaambulanzen geleistet werden.

Sozialminister Heil erklärte nach dem Kabinettsbeschluss, es sei der Koalition ein wichtiges Anliegen, die soziale Entschädigung so zu verbessern, dass sich die Betroffenen mit ihrem Schicksal nicht mehr alleingelassen fühlten. Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Bundesregierung auch auf die Kritik am Umgang mit den Opfern und Hinterbliebenen des Terroranschlags auf dem Breitscheidplatz im Dezember 2016 in Berlin. Die Reform des Entschädigungsrechts stand aber schon länger auf der politischen Agenda.

Das reformierte Entschädigungsrecht soll als Sozialgesetzbuch XIV in das Sozialrecht eingegliedert werden. Die meisten Regelungen werden erst 2024 wirksam. Einige Verbesserungen für Terroropfer sollen rückwirkend zum 1. Juli 2018 in Kraft treten.