Kirche der Pfalz stellt Trauung gleichgeschlechtlicher Paare gleich

Trauung homosexueller Paare
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Auch in der pfälzischen Landeskirche ist die Trauung homo- und heterosexueller Paare künftig gleichgestellt.
Kirche der Pfalz stellt Trauung gleichgeschlechtlicher Paare gleich
Auch in der pfälzischen Landeskirche ist die Trauung homo- und heterosexueller Paare künftig gleichgestellt. Das beschloss die Synode in ihrer jüngsten Sitzung einstimmig.

Die Synode der Evangelischen Kirche der Pfalz hat die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare endgültig mit der Trauung heterosexueller Paare gleichgestellt. Die Trauung sei nun unabhängig vom Geschlecht der Paare eine Amtshandlung, die ein Pfarrer aufgrund seiner Dienstpflicht vollziehen müsse, sagte Oberkirchenrat Manfred Sutter vor der Landessynode. Die Entscheidung fiel einstimmig.

Grundsätzlich könne ein Pfarrer eine Amtshandlung unter Berufung auf sein Gewissen verweigern, sagte Sutter. Dies gelte auch für Trauungen. Allerdings sei als Begründung für eine Weigerung ausschließlich die Berufung auf die Heilige Schrift zulässig. Da der Gewissensvorbehalt nur für einzelne Menschen gelten könne, nicht jedoch für Gremien, entfalle das bisher bestehende Widerspruchsrecht der Presbyterien gegen die Trauung Gleichgeschlechtlicher.

Synodalpräsident: Kirche darf Segen nicht verweigern

Wenn ein Pfarrer die Trauung eines gleichgeschlechtlichen Paares ablehnt, muss er nach Sutters Worten unverzüglich den Dekan schriftlich informieren. Der Dekan habe dann dafür Sorge zu tragen, dass ein anderer Pfarrer die Trauung vollzieht. Der ablehnende Pfarrer könne nicht verbieten, dass die Trauung in der Kirche seiner Gemeinde stattfindet.

Synodalpräsident Hermann Lorenz rechnet damit, dass verschiedene kirchliche Kreise der Synode wegen dieser Entscheidung vorwerfen, den Boden der Heiligen Schrift zu verlassen. Sein persönlicher Standpunkt dazu sei, dass der Heilige Geist zur Erkenntnis geführt habe, dass alle, ungeachtet ihrer sexuellen Orientierung, Geschöpfe Gottes seien. Deshalb habe die Kirche nicht das Recht, einer Ehe den Segen zu verweigern.

Die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare ist unter den 20 Mitgliedskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) unterschiedlich geregelt. In acht Landeskirchen gilt bereits die "Trauung für alle", darunter Oldenburg, Bremen und die Evangelisch-reformierte Kirche sowie die Kirchen in Hessen. Andere Landeskirchen sehen Segnungen in öffentlichen Gottesdiensten vor. In Württemberg und Schaumburg-Lippe sind nichtöffentliche Segnungen möglich.