Karfreitags-Streit in Österreich: Bischof ruft zum Kirchgang auf

Der österreichische Bischof Michael Bünker
© epd-bild/Norbert Neetz
Weil die österreiche Regierung entschied, den Karfreitag als Feiertag für die evangelische Minderheit abzuschaffen, ruft der österreichische Bischof Michael Bünker zu verstärkten Gottesdienstbesuchen am Karfreitag auf.
Karfreitags-Streit in Österreich: Bischof ruft zum Kirchgang auf
Der österreichische Bischof Michael Bünker hat die evangelischen Gläubigen in seinem Land dazu aufgerufen, am Karfreitag in großer Zahl zum Gottesdienst zu erscheinen.

Der österreichische Bischof Michael Bünker hat die evangelischen Gläubigen in seinem Land dazu aufgerufen, am Karfreitag in großer Zahl zum Gottesdienst zu erscheinen. Hintergrund ist die von der österreichischen Regierung getroffene Entscheidung, den Karfreitag als Feiertag für die evangelische Minderheit abzuschaffen und in einen persönlichen Feiertag umzuwandeln. Nun müssen Protestanten bei ihrem Arbeitgeber einen Urlaubstag als persönlichen Feiertag deklarieren, wenn sie am Karfreitag weiterhin freihaben wollen.

"Für uns Evangelische ist der Karfreitag besonders wichtig", schreibt der Bischof der Evangelischen Kirche Augsburger Bekenntnisses in Österreich in einem Offenen Brief an die evangelischen Christen, der bereits am Dienstag in Wien veröffentlicht wurde. "Am Karfreitag gedenken wir des Kreuzestodes Jesu Christi. Der Karfreitag ist unlösbar mit dem Osterfest verbunden. Die vielen Kreuze im öffentlichen Raum zeigen, wie verwurzelt der Karfreitag in unserer Kultur ist."

Im überwiegend katholischen Österreich war der Karfreitag bis zu der Entscheidung der österreichischen Regierung nur für Angehörige der evangelischen Kirchen des Augsburger und Helvetischen Bekenntnisses, der Altkatholischen Kirche und der Evangelisch-methodistischen Kirche ein bezahlter Feiertag. "Dass Evangelische nun einen Urlaubstag nehmen müssen, um am Karfreitag den Gottesdienst besuchen zu können, lehnen wir strikt ab", schreibt Bünker weiter. Man prüfe derzeit auch rechtliche Schritte.

Die österreichische Regierung hatte Ende Februar so entschieden, weil der Europäische Gerichtshof zuvor in einem Urteil die Feiertagsregelung als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot gewertet hatte. Falls evangelische Arbeitnehmer nämlich doch an Karfreitag arbeiten, hatten sie bislang Anspruch auf einen Extra-Lohn.

Gegen diese Regelung hatte sich der Beschäftigte einer österreichischen Detektei gewandt, der keiner jener vier Kirchen angehört. Er wollte den Feiertagszuschlag für den Karfreitag 2015 von seinem Arbeitgeber vor österreichischen Gerichten einklagen. Der EuGH gab dem Mann Recht.