Gericht erkennt evangelische Reformschule nicht an

Gericht erkennt evangelische Reformschule nicht an
Initiative für dezentrales Lernen in erster Instanz gescheitert
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat am Dienstag die Klagen einer evangelischen Schule auf staatliche Genehmigung abgewiesen. Ein Verein in Laichingen bei Ulm wollte vom Regierungspräsidium Tübingen eine Grundschule sowie eine Haupt- und Werkrealschule zugelassen bekommen, in der dezentrales Lernen praktiziert wird. Das bedeutet: Gemeinsamen Unterricht gibt es nur an einem Tag pro Woche, an den anderen Tagen lernen die Kinder zu Hause. (Az.: 4 K 1377/17 und 4 K 1378/17)

Eine schriftliche Begründung des Urteils folgt einem Gerichtssprecher zufolge in wenigen Wochen. Der Vorsitzende Richter Stefan Röck hatte bei der mündlichen Verhandlung am Vormittag Zweifel geäußert, dass ein gemeinsamer Schultag pro Woche genüge, um die staatlichen Erziehungsziele zu erreichen. Röck sagte, der Trend der Schule gehe etwa durch Ganztagsschulen heute eher zu mehr gemeinsamer Zeit in der Schule als zu weniger.

Der Vorsitzende Richter räumte aber ein, dass Schule weder in Verfassungstexten noch im Schulgesetz definiert sei. Klar sei jedoch, dass der demokratische Rechtsstaat mit der gesetzlichen Schulpflicht gerade keinen Hausunterricht haben wolle. Das Gericht ließ eine Berufung gegen das Urteil zu. Röck nannte den Weg zu höheren Instanzen sogar "sinnvoll", weil bei diesem Thema verfassungsrechtliche Fragen berührt seien. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schulinitiative.

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Grundlage der Laichinger Einrichtung, die "Dietrich-Bonhoeffer-Schule" heißen soll, ist der sogenannte Uracher Plan für dezentrales Lernen. Die Abgrenzung zum in Deutschland verbotenen Hausunterricht darin ist scharf: Inhaltlich orientiert sich die Schule am Bildungsplan des Landes, die Lehrer müssen eine anerkannte pädagogische Ausbildung vorweisen und die Schule unterstellt sich der Aufsicht der Behörden - all das ist bei Hausunterricht nicht gewährleistet. Mitgewirkt haben an diesem Plan unter anderem der frühere Bildungsdezernent der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Oberkirchenrat i.R. Werner Baur, sowie die Pädagogikprofessoren Hartmut von Hentig und Hans Alois Schieser.

Vertreter der Landesvereinigung Dezentrales Lernen wiesen darauf hin, dass sich Schule in den vergangenen Jahren durch moderne Medien stark verändert habe und individuelles Lernen auch von staatlichen Bildungsforschern empfohlen werde. Entsprechende Modelle liefen bereits für Schaustellerkinder, Schüler mit langwierigen Krankheiten oder bei Fächern, für die es zu wenige Schüler gebe. In Laichingen arbeitet seit sieben Jahren eine Ergänzungsschule nach dem Uracher Plan, die laut Schulleitung sowohl mit den Leistungen als auch mit dem Sozialverhalten der Schüler positive Erfahrungen gemacht habe.

Vertreter des Regierungspräsidiums sagten vor Gericht, Demokratieerziehung gelinge vor allem durch gemeinsames Erleben. An der Schule begegne man auch schwierigen Menschen und lerne, Konflikte auszutragen. Eine Ersatzschule, bei denen Kinder die meiste Zeit zu Hause lernen, sei deshalb nicht als gleichwertig zu öffentlichen Schulen zu betrachten.

Bei dem Verfahren ging es um eine Untätigkeitsklage des Schulvereins gegen das Land Baden-Württemberg. Das Regierungspräsidium in Tübingen hatte den Genehmigungsantrag mehr als drei Jahre nicht bearbeitet. Der Vereinsvorsitzende Jonathan Erz sagte dem epd, man werde gegen das Sigmaringer Urteil in Berufung gehen.