Claudia Roth zum § 219a: SPD lässt sich auf faulen Kompromiss ein

Claudia Roth
Foto: Tobias Hase/dpa
Claudia Roth kritisiert das Werbeverbot für Abtreibungen scharf.
Claudia Roth zum § 219a: SPD lässt sich auf faulen Kompromiss ein
Bundestags-Vizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) hat die Haltung der SPD in der Auseinandersetzung um das Werbeverbot für Abtreibungen scharf kritisiert. Statt mit Grünen, FDP und der Linkspartei voranzugehen und die parlamentarische Mehrheit für eine Streichung zu nutzen, "hat sich die SPD nun in einen faulen Formelkompromiss einspannen lassen - mit dem der § 219a aufrechterhalten wird", sagte Roth in einem Interview mit der Wochenzeitung "Das Parlament" (7. Januar).

Union und SPD hatten sich auf Ministerebene Mitte Dezember auf einen Kompromiss zum § 219a geeinigt. Danach sollen staatliche Stellen damit beauftragt werden, Informationen darüber zur Verfügung zu stellen, welche Ärzte und medizinischen Einrichtungen Abtreibungen vornehmen. Im Januar soll ein Gesetzentwurf vorgelegt werden. Mit ihrer Forderung, den Paragrafen zu streichen, hatten sich die Sozialdemokraten nicht durchsetzen können.

Roth kritisierte, dass der Paragraf es Ärztinnen und Ärzten strafrechtlich verbiete, über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. "Information aber ist die Voraussetzung für verantwortliches Handeln", sagte die Grünen-Politikerin. Die Grünen forderten deshalb seit langem die Streichung des entsprechenden Absatzes.



Roth warnte aber davor, erneut über den Paragrafen 218 zu streiten. Zwar würde sie selbst sich durchaus eine ruhige Debatte darüber wünschen, ob das Strafrecht das richtige Mittel sei, Schwangerschaftsabbrüche zu thematisieren. Aber beim Abtreibungsrecht habe es bereits lange Debatten und schwierige Kompromisse gegeben: "Diese jetzt wieder aufzumachen, wie es die AfD und sogenannte Lebensschützer versuchen, halten wir Grüne für gefährlich", sagte Roth: "Die gesellschaftliche Debatte über 219a ist schwierig und vorurteilsbeladen genug."

Die Paragrafen 218 und 219 im deutschen Strafgesetzbuch regeln den Umgang mit Abtreibungen in Deutschland. Der § 219a stellt Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch unter Strafe.