Bundestag führt Orientierungsdebatte über Organspenden

Organspende
Foto: dpa/Soeren Stache
Ein Styropor-Behälter zum Transport von zur Transplantation vorgesehenen Organen.
Bundestag führt Orientierungsdebatte über Organspenden
In der Bundestagsdebatte über Organspenden haben sich am Mittwoch in Berlin drei unterschiedliche Positionen abgezeichnet. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) setzte sich für die Einführung einer Widerspruchslösung ein, nach der jeder Menschen ein Organspender ist, der selbst oder dessen Angehörige in seinem Namen nicht widersprechen. Andere Abgeordnete plädierten für eine verpflichtende oder freiwillige Entscheidung. Die Debatte wurde ohne Fraktionszwang und ohne bereits vorliegende Anträge geführt.

Spahn sagte, er sei durch den Tiefstand bei den Organspenden dazu gekommen, sich für die Widerspruchslösung starkzumachen. Eigentlich läge auch ihm "eine Einladung zu einer Entscheidung" näher. Spahn, der seine Position als Abgeordneter und nicht als Gesundheitsminister schilderte, bat darum, nicht den Begriff der Organ-Abgabepflicht für die Widerspruchslösung zu verwenden: "Durch solche Begriffe geht schon heute Vertrauen verloren", sagte Spahn.

Sterben während der Wartezeit

Unterstützung erhielt Spahn vom SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach und der stellvertretenden Vorsitzenden der Linksfraktion, Petra Sitte. Gegenwärtig warten 10.000 bis 12.000 Menschen auf ein Organ. Im vorigen Jahr gab es aber nur 797 Spenderorgane. Lauterbach sagte, diese Menschen warteten zum Teil "im Angesicht des Todes" und es seien viele Kinder darunter. Jeder Fünfte sterbe während der Wartezeit. "Wir brauchen eine Regelung, die dieses Leid verhindert", forderte Lauterbach.

Die Mehrheit der Rednerinnen und Redner setze sich aber für eine freie Entscheidung für oder gegen eine Organspende ein. Die Parteivorsitzenden der Grünen, Annalena Baerbock und der Linken, Katja Kipping, schlugen eine verbindliche und wiederkehrende Abfrage vor. Wann immer Bürgerinnen und Bürger Ausweispapiere beantragen, sollten sie auch zu ihrer Organspendebereitschaft äußern müssen. Dabei müssten ein Ja, ein Nein und ein Aufschub der Entscheidung gleichermaßen möglich sein.

Gesetzgeber muss die Lücke schließen

Baerbock sagte, sie befürchte, wenn man Menschen durch eine Widerspruchslösung aktiv zwinge, Nein zu sagen, werde die Spendenbereitschaft zurückgehen. Dabei seien über 80 Prozent der Menschen grundsätzlich bereit, ein Organ zu spenden. Aber nur knapp 40 Prozent hätten sich bewusst dazu entschieden. es sei die Aufgabe des Gesetzgebers, dieses Lücke zu schließen.

Einig waren sich alle Redner und Rednerinnen, dass etwas getan werden muss, um die Zahl der Organspenden zu erhöhen und dass das von der Regierungskoalition vorgelegte Gesetz zur Verbesserungen der Organisation und Abläufe in den Kliniken ein erster Schritt sei. Länder wie Spanien zeigten, dass es entscheidend auf funktionsfähige Strukturen ankomme, erklärte die Grünen-Abgeordnete Kirsten Kappert-Gonther, die sich für eine weiterhin freiwillige Entscheidung zur Organspende starkmachte.



Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Christine Aschenberg-Dugnus, wandte sich entschieden gegen die Widerspruchslösung. Sie missachte das Selbstbestimmungsrecht der Menschen. Dass Schweigen als Zustimmung gelten solle, "sei doch fast schon absurd", sagte die FPD-Politikerin. Sie wolle daher eine verpflichtende Entscheidungslösung, sagte sie. Denn dass bei der Organspende Handlungsbedarf bestehe, werde von niemandem bezweifelt.