Nach Storch-Satire Twitter sperrt "Titanic"-Account

Die stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende Beatrix von Storch.
Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich
Die stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende Beatrix von Storch.
Nach Storch-Satire Twitter sperrt "Titanic"-Account
Das Satiremagazin "Titanic" kann nicht mehr auf seinen Twitter-Account zugreifen. Der Kurznachrichtendienst habe den Zugang gesperrt und für die Rücknahme zur Bedingung gemacht, einen parodistischen Tweet zu löschen, teilte das Magazin am Mittwoch in Frankfurt am Main mit.

Die "Titanic" hatte zuvor mehrere satirische Tweets unter dem Namen der AfD-Politikerin Beatrix von Storch verbreitet.

Die AfD-Bundestagsabgeordnete Storch hatte sich bei Twitter über einen arabischsprachigen Tweet der Kölner Polizei zu Silvester geärgert und laut Medienberichten von "barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden" geschrieben. Das Satiremagazin griff dies auf und twitterte am Dienstag "Wisst Ihr, was Twitter auf Arabisch heisst, liebe @polizei_nrw_k? Ja? Pfui! Ich weiß es nicht - denn das letzte, was ich haben will, sind besänftigte barbarische, muslimische, gruppenvergewaltigende Männerhorden! (bvs)", wobei sich das Kürzel "bvs" auf die angebliche "Gasttwitterin" Storch bezog. Beide Tweets sind inzwischen nicht mehr abrufbar, Storchs Äußerung wird von der Staatsanwaltschaft Köln auf strafrechtliche Relevanz geprüft.

Die "Titanic" macht für die Sperrung das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verantwortlich. "Da haben uns Heiko Maas und Angela Merkel im Vorhinein anderes zugesagt! So sind wir nicht mehr gewillt, dabei mitzuhelfen, unbescholtenen, besorgten Bürgern eine linksgrünversiffte Umerziehung zu verpassen", sagte Chefredakteur Tim Wolff. Twitter teilte auf epd-Anfrage mit, zu einzelnen Accounts nehme man keine Stellung. Der Vorgang habe jedoch nichts mit dem NetzDG zu tun.

"Ein privatwirtschaftliches Unternehmen mit Sitz in den USA bestimmt darüber, wie weit Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland reicht"

Das Gesetz, das soziale Netzwerke zu einem schärferen Vorgehen gegen strafbare Inhalte im Netz verpflichtet, gilt seit 1. Januar in vollem Umfang. "Offensichtlich rechtswidrige" Inhalte wie Volksverhetzung, Beleidigung oder Bedrohung müssen nun binnen 24 Stunden nach einer Beschwerde gelöscht werden, für "rechtswidrige Inhalte" gilt eine Frist von sieben Tagen. Bei wiederholten Verstößen drohen den Unternehmen Bußgelder.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) forderte den Kurznachrichtendienst auf, "jegliche Form von Zensur" gegenüber der "Titanic" zu beenden. Mit dem Vorfall sei eingetreten, wovor der DJV bereits im Gesetzgebungsverfahren gewarnt habe: "Ein privatwirtschaftliches Unternehmen mit Sitz in den USA bestimmt darüber, wie weit Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland reicht", sagte der Bundesvorsitzende Frank Überall.