Experten: Entlastungsleistungen für Pflegende nicht verfallen lassen

Mitarbeiterin eines ambulanten Pflegedienstes
Foto: epd-bild/Werner Krüper
Mitarbeiterin eines ambulanten Pflegedienstes
Experten: Entlastungsleistungen für Pflegende nicht verfallen lassen
Pflegende Angehörige können noch bis Ende 2018 ungenutzte Angebote der Pflegedienste aus den vergangenen Jahren in Anspruch nehmen.

Die Pflegekassen zahlen seit Anfang 2017 eine sogenannt Entlastungsleistung von 125 Euro im Monat, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am Dienstag in Düsseldorf erklärte. Mit diesem Geld können die Patienten und ihre Angehörigen zusätzliche Unterstützung im Alltag einkaufen, etwa die Begleitung zu Spaziergängen oder Hilfe im Haushalt.

Ungenutzte Beiträge aus den Jahren 2015 und 2016 können den Angaben zufolge noch bis Ende 2018 ausgegeben werden, Beiträge aus dem vergangenen Jahr allerdings nur bis Mitte 2018. Dadurch könne der monatliche Entlastungsbetrag vorübergehend höher ausfallen, erklärten die Verbraucherschützer. Beratung und Hilfen zur Entlastung bieten laut Verbraucherzentrale in der Regel Wohlfahrtsverbände und Nachbarschaftsvereine an.